Hochschulen - Oldenburg:Eilverfahren wegen offener Mahngebühr an Uni eingestellt

Oldenburg (dpa/lni) - Der gerichtliche Streit um Exmatrikulationen wegen einer nicht bezahlten Mahngebühr von 15 Euro in Oldenburg ist vorerst erledigt. Nachdem die Universität jüngst erklärte, dass die 41 betroffenen Studenten nun doch weiterstudieren dürfen, werden die drei Eilverfahren, die beim Verwaltungsgericht Oldenburg lagen, eingestellt. "Sie haben sich in der Hauptsache erledigt", sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Universität hat nach Angaben einer Sprecherin zugestimmt, die außergerichtlichen Kosten und die Gerichtskosten, die deshalb entstanden sind, zu übernehmen.

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Oldenburg (dpa/lni) - Der gerichtliche Streit um Exmatrikulationen wegen einer nicht bezahlten Mahngebühr von 15 Euro in Oldenburg ist vorerst erledigt. Nachdem die Universität jüngst erklärte, dass die 41 betroffenen Studenten nun doch weiterstudieren dürfen, werden die drei Eilverfahren, die beim Verwaltungsgericht Oldenburg lagen, eingestellt. "Sie haben sich in der Hauptsache erledigt", sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Universität hat nach Angaben einer Sprecherin zugestimmt, die außergerichtlichen Kosten und die Gerichtskosten, die deshalb entstanden sind, zu übernehmen.

Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (Asta) hatte die Hochschule im November heftig kritisiert und ihr einen harten Umgang mit spät gezahlten Beiträgen vorgeworfen. Viele Studierende seien unfreiwillig exmatrikuliert worden, weil sie den Semesterbeitrag und eine Mahngebühr nicht rechtzeitig überwiesen hätten. In der Vergangenheit sei dies nie ein Problem gewesen, so der Asta.

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