Frankfurt am Main:Gericht beschränkt nächtliche Nutzung von Studierendenhaus

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Feiern am späten Abend dürfte im geplanten Studierendenhaus auf dem neuen Frankfurter Uni-Campus Westend problematisch werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab in einem Eilverfahren Anwohnern recht, die eine zu hohe Lärmbelästigung befürchten. Der von der Stadt Frankfurt genehmigte fünfstöckige Bau wird vom Land errichtet. Er sieht für den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) neben mehreren Veranstaltungssälen auch einen Partykeller und Terrassen im Außenbereich vor.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Feiern am späten Abend dürfte im geplanten Studierendenhaus auf dem neuen Frankfurter Uni-Campus Westend problematisch werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab in einem Eilverfahren Anwohnern recht, die eine zu hohe Lärmbelästigung befürchten. Der von der Stadt Frankfurt genehmigte fünfstöckige Bau wird vom Land errichtet. Er sieht für den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) neben mehreren Veranstaltungssälen auch einen Partykeller und Terrassen im Außenbereich vor.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hält die 8. Kammer des Gerichts eine unzulässige Lärmbelästigung nicht für ausgeschlossen. Die Ergebnisse eines schalltechnischen Gutachtens für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr seien nicht überzeugend, da es von einer nicht realistischen Nutzung ausgehe.

In der Auseinandersetzung steht jetzt das Hauptverfahren an. Ein Termin dafür steht noch nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

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