Seit Ende Januar ist der Vermittlungsausschuss in Berlin in fast unmöglicher Mission unterwegs. Er soll den Streit beilegen, der sich zwischen Bund und Ländern am Digitalpakt für Schulen entzündet hat. Zu lösen hat er einen Interessenkonflikt, der so verwickelt ist, wie es selbst im berüchtigten deutschen Föderalismus nur selten vorkommt.
Worum geht es eigentlich?
Längst geht es nicht mehr nur um die fünf Milliarden Euro aus Berlin, die den Schulen einen kräftigen Schubs Richtung digitale Zukunft verpassen sollen - so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Sondern darum, ob und zu welchen Konditionen der Bund den Ländern Bundesmittel zur Verfügung stellen und deren Verwendung kontrollieren kann. Das betrifft die Schulen genauso wie sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr. Weil das im föderalen System bisher kaum möglich ist, muss das Grundgesetz geändert werden. An diesem Bündel von Grundgesetzänderungen hat sich ein grundsätzlicher Streit entzündet - es geht um die Zukunft der Bund-Länder-Beziehungen. Und auf dem Spiel steht, angesichts des für Außenstehende kaum nachvollziehbaren Ringens, inzwischen auch die Glaubwürdigkeit der Politik. Laut Koalitionsvertrag sollten die Schulen von Januar 2019 an besser ausgestattet werden. Zur Komplexität gesellt sich also Zeitdruck. Doch nun kommt Bewegung in die zähen Verhandlungen.
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Liegt eine Einigung vor?
Nein. Bisher hat die große Arbeitsgruppe, die der Vermittlungsausschuss mit der Kompromissfindung beauftragt hat, lediglich einen "Arbeitsstand" erstellt. "Vereinbart ist noch gar nichts", sagt Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Über dieses Kompromisspapier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, soll der Vermittlungsausschuss nun am 20. Februar beraten. Obwohl sich die Beteiligten bemühen, die Bedeutung des Papiers herunterzuspielen: Es weist klar die Richtung für eine mögliche Einigung.
Wo zeichnet sich ein Kompromiss ab?
Das Papier formuliert zwei zentrale Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf, den der Bundestag im Herbst beschlossen, der Bundesrat aber einstimmig abgelehnt hatte. Erstens: Die sogenannte 50-50-Regel wird gestrichen. Sie sah vor, dass die Länder von 2020 an alle Finanzhilfen des Bundes in mindestens gleicher Höhe aufstocken. Für jeden Euro aus Berlin müsste demnach in München, Wiesbaden oder Erfurt ein weiterer Euro ausgegeben werden. Diese Regel lehnten alle 16 Länder ab.
Dass der Passus wegfallen soll, wird im Bundestag als Entgegenkommen des Bundes bewertet. Aus den Ländern hört man, es handle sich schlicht um die "Korrektur einer Dummheit". Als Konsens gilt nun folgende Formulierung: "Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt." Keine feste Quote also, aber die Festlegung, dass das Geld aus Berlin immer zusätzlich zu Landesmitteln fließt - und nicht statt Landesgeld.
Und zweitens?
Die zweite Änderung ist etwas feingliedriger, sie regelt, was der Bund beim Digitalpakt finanzieren darf. Da das eine Änderung des Grundgesetzes erfordert, ist dafür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Das heißt, dass mindestens die FDP im Bundestag zustimmen muss. Und, dass der Block jener Länder aufgebrochen werden muss, die bisher in Fundamentalopposition waren. FDP und Grüne wollten, dass der Bund auch in Personal investieren darf - die Länder waren dagegen. Nun hat man sich auf diese Formulierung geeinigt: Der Bund kann bei der Bildung auch "besondere" befristete Ausgaben finanzieren. Also nicht laufende Kosten etwa für die Bezahlung von Lehrern - aber wohl von Systemadministratoren.
Und wo hakt es noch?
An den Kontrollrechten des Bundes. Die Abgeordneten wollen, dass der Bund auch beim Digitalpakt die Akten der Länder einsehen darf, um zu kontrollieren, dass das Geld zweckgebunden eingesetzt wird. Das wäre nach derzeitiger Rechtslage möglich. Die Länder wollen diesen Passus komplett streichen und den Digitalpakt so als Druckmittel einsetzen, um dem Bund die Kontrolle über die Verwendung von Bundesmitteln wieder zu entziehen. Bisher gilt, dass die Bundesregierung "Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen" kann.
Wie geht es weiter?
Bis Mittwoch wird informell verhandelt, dann soll der Vermittlungsausschuss tagen. Einigt man sich, geht das geänderte Gesetz tags darauf in den Bundestag und am 15. März in den Bundesrat.