Bildung - Wiesbaden:Digitalpakt: Druck gegen Grundgesetzänderung

Wiesbaden/Berlin (dpa/lhe) - Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für die Schul-Digitalisierung droht im Bundesrat zu scheitern. Die Ministerpräsidenten von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ihre Ablehnung deutlich. "Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden", schreiben die Länderchefs, unter ihnen der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

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Wiesbaden/Berlin (dpa/lhe) - Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für die Schul-Digitalisierung droht im Bundesrat zu scheitern. Die Ministerpräsidenten von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ihre Ablehnung deutlich. "Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden", schreiben die Länderchefs, unter ihnen der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Die fünf Länderchefs warnen in dem Beitrag davor, "zentrale Grundsätze des deutschen Föderalismus" über Bord zu werfen. "Wir wollen keine Einheitsschulpolitik aus Berlin." Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes gingen an mehreren Punkten über das hinaus, "was zur Umsetzung eines Digitalpakts erforderlich wäre". Beim Digitalpakt gehe es darum, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. "Der Vorschlag des Bundestags würde es dem Bund aber auch ermöglichen, in Inhalte der Schulbildung einzugreifen."

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Die Grundgesetzänderung soll die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ermöglichen. Damit könnte ein milliardenschweres Digitalisierungsprogramm umgesetzt werden: Die Schulen sollen von 2019 an schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden. Dafür will der Bund fünf Milliarden Euro fließen lassen. Am 14. Dezember muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Stimmten die fünf Länder tatsächlich dagegen, käme diese Mehrheit nicht zustande.

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