Erfurt:Ministerium verteidigt Entscheidung zu Distanzunterricht

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Ein Stuhl steht in einem Klassenzimmer auf dem Tisch. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Das Thüringer Bildungsministerium hat Kritik an der Entscheidungsfindung zum Distanzunterricht kurz vor Weihnachten zurückgewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt sei...

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Erfurt (dpa/th) - Das Thüringer Bildungsministerium hat Kritik an der Entscheidungsfindung zum Distanzunterricht kurz vor Weihnachten zurückgewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt sei das Ministerium davon ausgegangen, dass die Bundesregierung „ihre Hausaufgaben“ mache und die nötigen rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffe, sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage. In der Kabinettssitzung sei auch darauf hingewiesen worden, dass die rechtlichen Voraussetzungen noch geprüft werden müssten. Dies hätte vielleicht für die Öffentlichkeit deutlicher kommuniziert werden müssen.

Am 22. Dezember hatte das Thüringer Kabinett beschlossen, dass die Schulen am 3. und 4. Januar ganz geschlossen und den Rest der ersten beiden Wochen nach den Ferien im Distanzunterricht bleiben sollen. Eine Woche später ruderte das Bildungsministerium zurück, da das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene keinen flächendeckenden Distanzunterricht ermögliche. Die Schulen starteten für zwei Tage in Distanzunterricht und können seither selbst darüber entscheiden.

Die CDU-Fraktion im Landtag kündigte am Dienstag an, die Entscheidung im Bildungsausschuss des Landtags aufarbeiten lassen zu wollen. „Aufgrund der massiven Auswirkungen dieses fahrlässigen Agierens der Landesregierung halten wir es für geboten, dass sich Herr Holter dazu vor dem Parlament erklärt“, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner. Durch die Entscheidung seien tausende Thüringer Familien unnötig verunsichert worden.

Bildungsminister Helmut Holter (Linke) solle daher in einer Sitzung des Bildungsausschusses am 21. Januar begründen, wie es entgegen der zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtslage dazu kam. Tischner bezog sich in seiner Erklärung auf einen Bericht der „Thüringer Allgemeinen“, wonach das Kabinett die Entscheidung über die Schulschließungen nicht weiter diskutiert habe.

In Thüringen setzen nach Angaben des Bildungsministeriums fast alle Schulen derzeit auf Präsenzunterricht. „Wenige Schulen wenden feste Lerngruppen an oder haben für einzelne Klassen Wechselunterricht eingerichtet“, sagte der Sprecher. Es gebe nach Kenntnis des Ministeriums landesweit keine einzige Schule, die derzeit vollständig in den Distanzunterricht gewechselt sei.

Die Schulleiter können nach einer Entscheidung des Bildungsministeriums von Ende 2021 selbst darüber entscheiden, wie sie den Unterricht an ihrer Schule organisieren. Nur, wenn sie alle Schüler in den Distanzunterricht schicken wollen, müssen sie sich dazu mit dem zuständigen Schulamt abstimmen.

Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte kürzlich erklärt, die Schulen müssten pandemiebedingt weiterhin „auf Sicht fahren“. Deshalb sollten sie das Infektionsgeschehen an ihrer Schule laufend bewerten und an jedem Donnerstag neu entscheiden, wie der Unterricht ab dem darauf folgenden Montag organisiert wird.

Die Infektionszahlen in Thüringen sind zuletzt stark zurückgegangen. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank von über 1000 Mitte Dezember auf 387, 9 am Dienstag. Auch die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten ging zuletzt etwas zurück.

Die Infektionszahlen mit der Omikron-Variante machten nach Angaben des Gesundheitsministeriums weiter einen kleinen Teil der Neuinfektionen aus. Insgesamt wurden bis Dienstag 302 Fälle im Freistaat der neuen Variante zugerechnet. Ob es sich dabei um Verdachtsfälle handelte oder durch Sequenzierung bestätigte Fälle, teilte das Ministerium nicht mit. Eine Woche zuvor hatte die Zahl noch bei 52 gelegen.

In den vergangenen sieben Tagen waren landesweit insgesamt 6860 Corona-Fälle gemeldet worden.

Da die Angaben zu Omikron noch nicht standardisiert seien und teils noch händisch eingegeben würden, könne es zu Fehlern und unterschiedlichen Angaben kommen, schränkte eine Sprecherin ein. Das Gesundheitsministerium beziehe sich auf eine Auswertung der Meldungen der Gesundheitsämter durch das Landesamt für Verbraucherschutz.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-667695/3

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