Erfurt:Holter: Lehrproben für angehende Lehrer trotz Corona möglich

Helmut Holter (Linke), Bildungsminister in Thüringen, spricht. (Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Thüringens angehende Lehrer sollen trotz geschlossener Schulen und Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen können. Man garantiere, dass...

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Erfurt (dpa/th) - Thüringens angehende Lehrer sollen trotz geschlossener Schulen und Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen können. Man garantiere, dass Lehramtsanwärter und Seiteneinsteiger die nötigen Prüfungen und Lehrproben ablegen können, sagte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben alles abgesichert, dass die Lehramtsanwärter ihre Prüfungen machen können, damit wir sie dann auch in den Schuldienst übernehmen können“, sagte Holter.

Nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums gibt es derzeit rund 940 Lehramtsanwärter. Eine größere Zahl von ihnen beende bereits zum 31. Januar den Vorbereitungsdienst, mit dessen Ende sie das zweite Staatsexamen absolvieren. Zu Anfang Februar seien zudem 165 neue Lehramtsanwärter zugelassen worden. Auch zu Ende Februar, Ende Mai und Ende Juli werden Absolventen fertig.

Thüringen ringt seit Jahren um Lehrkräfte, weil in bestimmten Fächern und bestimmten Schulformen akut Personal fehlt. Im vergangenen Jahr wurde deshalb auch der Anteil von Seiteneinsteigern deutlich erhöht.

Für das Bestehen der zweiten Staatsprüfung sind zwei Prüfungslehrproben und zwei mündliche Prüfungen nötig. Auch Seiteneinsteiger, die vorher kein klassisches Lehramtsstudium absolviert haben, müssen im Rahmen einer Nachqualifizierung Leistungsnachweise erbringen. Holter sagte, dass auch dafür gesorgt sei.

Können Lehramtsanwärter wegen geschlossener Schulen ihre Lehrproben nicht im normalen Präsenzunterricht absolvieren, sollen nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) Ersatzleistungen möglich sein. Dabei sollen die Anwärter einen Lehrprobenentwurf anfertigen und diesen in einem Prüfungsgespräch erklären. Dieses Gespräch soll unter Beachtung der Infektionsschutzregeln als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das gilt auch für die mündlichen Prüfungen.

© dpa-infocom, dpa:210128-99-201244/4

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