Düsseldorf:Studienplatzvergabe: NRW-Kultusministerium begrüßt Urteil

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat das Karlsruher Urteil zur Studienplatzvergabe in Medizin als "Chance für einen Neuanfang" begrüßt. Die Abiturnote dürfe nicht das einzige Kriterium bei der Vergabe durch die Hochschulen sein, sagte Laumann am Dienstag laut Mitteilung. Zuvor hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW mitgeteilt, die Vorgaben des Gerichts auswerten und schnellstmöglich umsetzen zu wollen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat das Karlsruher Urteil zur Studienplatzvergabe in Medizin als „Chance für einen Neuanfang“ begrüßt. Die Abiturnote dürfe nicht das einzige Kriterium bei der Vergabe durch die Hochschulen sein, sagte Laumann am Dienstag laut Mitteilung. Zuvor hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW mitgeteilt, die Vorgaben des Gerichts auswerten und schnellstmöglich umsetzen zu wollen.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag das bisherige Vergabeverfahren für teilweise verfassungswidrig erklärt. Demnach müsse etwa die Zahl der Wartesemester enger begrenzt werden. Auch dürfe die Abiturnote nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl sein. Grundsätzlich sei die Vergabe nach Abiturnoten, Wartezeit und einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz vereinbarbar. Das Gericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, um die Mängel zu beheben.

Studenten-Vertreter übten hingegen deutliche Kritik am Karlsruher Urteil. So befürchtet etwa der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Köln, dass das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung entwertet werde. „Mit dem heutigen Urteil wird die freie Berufswahl erheblich eingeschränkt“, sagte die AStA-Vorsitzende Imke Ahlen laut einer Mitteilung.

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