Senat:Religion als Wahlpflichtfach nicht bis 2026 zu schaffen

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Katharina Günther-Wünsch (CDU), Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin, spricht bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Konzepts zum Koalitionsversprechen „Kita-Chancenjahr“. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Nach Lektüre des schwarz-roten Koalitionsvertrages hatte mancher den Eindruck, dass Berlin in dieser Legislaturperiode verpflichtenden Religionsunterricht einführt. Doch es kommt anders.

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Berlin (dpa/bb) - An Berliner Schulen wird in dieser, bis 2026 laufenden Legislaturperiode kein verpflichtender Religionsunterricht eingeführt. Die Zeit von etwa drei Jahren reiche nicht aus, um ein Wahlpflichtfach Weltanschauungen/Religionen zu entwickeln und einzuführen, sagte die seit einem Jahr amtierende Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Montag bei einem Termin zum neuen Schulgesetz. So müssten etwa ein Rahmenlehrplan erarbeitet, rechtliche Fragen geklärt und Personal ausgebildet werden.

„Das ändert aber nichts an dem Ziel, das wir weiter verfolgen“, unterstrich die Senatorin. Ziel bleibe ein reguläres Wahlpflichtfach Religion. Und die ersten Pflöcke auf diesem Weg würden nun eingeschlagen: Im neuen Schulgesetz, das zum 1. August in Kraft treten soll, werde die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt.

„Künftig wird im Schulgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht haben, entsprechenden Unterricht anzubieten“, erläuterte Günther-Wünsch. „Wenn die Nachfrage besteht und ein Träger daher diesen anbieten möchte, steht diese Entscheidung nicht zur Disposition der Schule.“ Schulen sollen laut Gesetz zudem verpflichtet werden, den Elternwillen zur Teilnahme ihrer Kinder an Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzufragen.

Es bleibt aber dabei, dass Berliner Schülerinnen und Schüler Religions- oder Lebenskundeunterricht weiterhin freiwillig besuchen können, den nicht zuletzt Kirchen beziehungsweise im Falle der Lebenskunde der Humanistische Verband anbieten. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern ist das aber nicht verpflichtend. Pflichtfach ist hingegen Ethik.

Die Frage des Religionsunterrichts fand Eingang in den nach der Wiederholungswahl 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. „Die Koalition strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an“, heißt es dort. „In einem von fachlich ausgebildeten Lehrkräften erbrachten und von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inhaltlich gestalteten Unterricht können Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen vermittelt werden. Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.“

Die geplante Novelle des Schulgesetzes enthält eine ganze Reihe bereits seit einiger Zeit bekannter Vorhaben. So ist ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler geplant, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können.

Eingeführt wird außerdem ein „Kita-Chancenjahr“: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen. Die Gesetzesänderung sieht auch strengere Regeln für den Übergang von Schülern von der Grundschule aufs Gymnasium vor.

© dpa-infocom, dpa:240408-99-601096/3

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