Bildung - Berlin:Digitalpakt: Bedenken bei Grundgesetzänderung

Hannover (dpa/lni) - Nach dem Widerstand mehrerer Ministerpräsidenten gegen die geplante Grundgesetzänderung zugunsten der Schuldigitalisierung kommt auch aus Niedersachsen Kritik. Der Digitalpakt sei wichtig für eine gute digitale Ausstattung der Schulen, insofern unterstützte er die geplante Gesetzesänderung, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Die Forderung des Bundes, dass die Länder ab 2020 alle vom Bund bereitgestellten Leistungen, egal in welchem Politikbereich, um den gleichen Betrag ergänzen müssten, lehne er aber ab. "Sie würde das Verhältnis zwischen Bund und Ländern grundsätzlich verändern." Dazu, wie sich Niedersachsen bei der Abstimmung im Bundesrat verhalten will, äußerte er sich nicht.

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Hannover (dpa/lni) - Nach dem Widerstand mehrerer Ministerpräsidenten gegen die geplante Grundgesetzänderung zugunsten der Schuldigitalisierung kommt auch aus Niedersachsen Kritik. Der Digitalpakt sei wichtig für eine gute digitale Ausstattung der Schulen, insofern unterstützte er die geplante Gesetzesänderung, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Die Forderung des Bundes, dass die Länder ab 2020 alle vom Bund bereitgestellten Leistungen, egal in welchem Politikbereich, um den gleichen Betrag ergänzen müssten, lehne er aber ab. "Sie würde das Verhältnis zwischen Bund und Ländern grundsätzlich verändern." Dazu, wie sich Niedersachsen bei der Abstimmung im Bundesrat verhalten will, äußerte er sich nicht.

Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zum Digitalpakt droht im Bundesrat zu scheitern. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ihre Ablehnung deutlich, weil die Änderung aus ihrer Sicht zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde. Ähnlich wie Weil sprachen sich auch dessen fünf Amtskollegen in dem Beitrag gegen die vorgesehene Festschreibung der gleichteiligen Kofinanzierung von Bundesinvestitionen durch die Länder aus. Die Grundgesetzänderung soll unter anderem die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ermöglichen. Damit könnte ein milliardenschweres Digitalisierungsprogramm umgesetzt werden. Die Hürde: Am 14. Dezember muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

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