Verkehr:VGH lehnt Klagen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs ab

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Die A73 (Frankenschnellweg), stadteinwärts Richtung Nürnberg kurz vor einer Ampelkreuzung. Als Frankenschnellweg wird der fränkische Teil der Autobahn 73 zwischen Feucht und Suhl in Thüringen bezeichnet. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Über den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg besteht seit vielen Jahren ein Disput. Nun sind zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt gescheitert. Wie es weitergeht, ist offen.

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München/Nürnberg (dpa/lby) - Es ist ein weiteres Kapitel im jahrelangen Streit über den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Es sei aber Beschwerde gegen die Nichtzulassung zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Das Gericht machte zunächst nur die Entscheidung bekannt, die Urteilsgründe sollen den Beteiligten in den kommenden Wochen zugestellt werden.

Der Bund Naturschutz (BN) und ein Anwohner aus Nürnberg wollten mit ihren Klagen den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg verhindern. Der Streckenabschnitt ist regelmäßig überlastet und zudem sanierungsbedürftig. Die Klagen richteten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats.

Die Kläger hatten unter anderem bemängelt, ein Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt noch weiter verschlechtern. Zudem kritisierte der BN die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten für eine Umsetzung.

Die Stadt veranschlagte zuletzt rund 700 Millionen Euro für das Projekt. Ein Teil des Frankenschnellwegs soll damit um eine Fahrbahn erweitert werden. Zudem sollen Lärmschutzwände gebaut und der Verkehr in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel verlegt werden. Die Stadt wirbt damit, der Ausbau bringe weniger Stau und mehr Grün.

Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) teilte zu der VGH-Entscheidung am Dienstag mit: „Justitia hat uns recht gegeben. Doch durch die langwierigen Klagen des Bund Naturschutz (BN) und weiterer Gegner des Verkehrsprojekts hat sich die notwendige Modernisierung des Frankenschnellwegs nicht nur zeitlich um sehr viele Jahre verzögert.“ Die rechtliche Blockade des Ausbaus mit zahlreichen Entlastungen für viele tausend Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer habe auch dafür gesorgt, dass sich die zu erwartenden Kosten für das Projekt schon jetzt mehr als verdoppelt hätten, sagte König. Der BN und seine Mitstreiter hätten das Projekt bewusst ausgebremst.

Die Stadt rechnet zudem damit, dass die Kläger Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen werden. Er empfehle, nun innezuhalten, und die Situation noch einmal genau zu bewerten, sagte König. So sollen Ansätze geprüft werden, um schneller, günstiger und zeitgemäßer zu einer Lösung zu kommen. Die Stadt will dazu mit dem Freistaat zur Finanzierung und mit den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Grünen das Gespräch suchen, kündigte König an.

Der Bund Naturschutz bezeichnete die Abweisung der Klagen als einen Rückschlag für Klimaschutz und Verkehrswende. Dass der VGH die Planung genehmige, sei bitter, teilte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner mit. Er appelliere eindringlich an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und die Nürnberger Stadtpolitik, sich von dieser Dinosaurierplanung zu verabschieden.

Aus Sicht der Grünen im Landtag zeigt das Urteil lediglich, dass die Planungen nicht rechtsfehlerhaft waren. „Deshalb sind sie noch lange nicht sinnvoll“, teilte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Nürnberger Abgeordnete Verena Osgyan mit. Das Verkehrsprojekt blockiere seit Jahrzehnten die Stadtentwicklung in den betroffenen Vierteln sowie eine notwendige Straßensanierung. Die Grünen wollen sich laut Osgyan bei den Haushaltsberatungen des Landtags deshalb dafür einsetzen, dass Finanzierungszusagen des Landtags für die Untertunnelung des Frankenschnellwegs zurückgenommen werden.

Der Nürnberger BN-Kreisgruppenvorsitzende Klaus-Peter Murawski kündigte an, die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden zu wollen, ob sie das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Der VGH hatte sich mit der Berufung der beiden Klagen beschäftigt. Bereits 2013 hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klagen abgewiesen. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren auch, da sich Stadt und Kläger um einen Vergleich bemühten. Da dies aber letztlich scheiterte, landete das Verfahren beim VGH. In den Vorjahren hatte es bereits andere Klagen gegen den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs gegeben.

© dpa-infocom, dpa:240402-99-537005/5

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