Gesetzentwurf:Kommunen sollen selbst über Straßenkosten entscheiden

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Grundstückseigentümer hatten sich über viele Jahrzehnte hinweg an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen müssen. Die sogenannte Strabs wurde dann Anfang 2018 abgeschafft. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)
  • CSU und Freie Wähler legen einen Gesetzentwurf zu Straßenerschließungsbeiträgen vor.
  • Das ist das Geld, das Kommunen von ihren Anwohnern verlangen, wenn eine Straße neu gebaut wird, etwa in Neubaugebieten.
  • Das Gesetz betrifft nur Altfälle: Kommunen soll es in Zukunft freigestellt sein, ob sie alte Straßen noch abrechnen.

Von Lisa Schnell, München

Nach der "Strabs" nehmen sich CSU und Freie Wähler nun die "Strebs" vor. Nicht nur die Wörter ähneln sich, auch die Debatte. Wieder geht es um die Frage, wer für Straßenkosten aufkommen muss: Kommune oder Bürger? Wieder stößt die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf, den sie am Mittwoch vorlegte, auf scharfe Kritik von Städte- und Gemeindetag.

"Strebs", das sind Straßenerschließungsbeiträge, also das Geld, das Kommunen von ihren Anwohnern verlangen, wenn eine Straße neu gebaut wird, etwa in Neubaugebieten. Daran soll sich auch weiterhin nichts ändern. Der Gesetzentwurf von CSU und FW betrifft nur Altfälle. Gemeint sind Straßen, deren Herstellung zwar schon vor langer Zeit begonnen wurde, die aber nie offiziell ein Ende fand, etwa weil die Bauarbeiten wegen eines Streits in der Gemeinde nicht vollends abgeschlossen wurden.

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Es kann deshalb passieren, dass Anwohner von ihrer Gemeinde gebeten werden, für die "Ersterschließung" ihrer Straße zu zahlen, obwohl sie diese schon Jahrzehnte lang benutzen. Das geht allerdings nur noch bis zum 31. März 2021. Danach dürfen Bürger nur noch belangt werden, wenn die Straße höchstens 25 Jahre alt ist. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Viele Bürgermeister seien deshalb verunsichert gewesen, ob sie die Beiträge für ihre alten Straßen bis zu diesem Stichtag noch eintreiben müssen oder nicht. Sie fürchteten haftungsrechtliche Risiken, wenn sie die Beiträge nicht erheben. So sehen das CSU und FW, die ihren Gesetzentwurf als Hilfe für die Kommunen verstanden wissen wollen.

Das neue Gesetz bringe "Rechtssicherheit für die kommunale Ebene", sagt Joachim Hanisch von den FW. Kommunen soll es in Zukunft freigestellt sein, ob sie alte Straßen noch abrechnen und zu welchem Anteil oder nicht. "Ich muss den Bürger nicht heranziehen, wenn ich nicht will", das sei jetzt für jeden Gemeinderat klar, sagt Bernhard Pohl (FW), der selbst klarmachte, welche Entscheidung er für richtig hält: "Wir wollen nicht, dass diese alten Straßen zulasten der Bürger abgerechnet werden."

Gemeindetagspräsident Uwe Brandl dagegen verweist auf die Gemeinden, die sich das nicht leisten können: "Das ist eine ganz fiese Tour von Freien Wählern und CSU, die den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in den Rücken fallen, die geltendes Recht um- und durchsetzen wollen", sagt Brandl, selbst CSU-Mitglied. In der Praxis bedeute die geplante Änderung nichts anderes als den "Verzicht auf das Ausschöpfen einer gesetzlichen Einnahmequelle", auf die finanzschwache Gemeinden angewiesen seien.

In den Augen von Brandl sind FW und CSU nicht von dem Wunsch getrieben, den Kommunen zu helfen, sondern von "Ängsten vor der anstehenden Kommunalwahl". "Das ist ein Geschenk der Staatsregierung an einige Bürger auf Kosten der Kommunen", sagt auch Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Städtetags. Den Kommunen fielen mit der neuen Regelung "Beiträge in Millionenhöhe weg". Diese müsse der Staat den Kommunen ersetzen.

Das allerdings lehnen CSU und FW ab, weil sie bei den Kommunen keine "Goldgräberstimmung" befördern möchten, wie Josef Zellmeier von der CSU sagt: "Ich gehe davon aus, wer 25 Jahre nicht abgerechnet hat, hatte auch nicht wirklich ernsthaft vor, es in nächster Zeit zu tun." Als Entschädigung müssten die 150 Millionen Euro pro Jahr reichen, die Kommunen für den Wegfall der von der Staatsregierung abgeschafften Straßenausbaubeiträge (Strabs) bekommen. Mehr als 100 Millionen Euro brauchen die Kommunen laut Berechnungen der Staatsregierung nicht für die Strabs, den Rest sollten sie für die Strebs verwenden.

© SZ vom 28.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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