Ausbau der A 8:Warum ein privates Baukonsortium mehr Geld vom Staat will

Bundesverkehrsminister Dobrindt besucht A8-Baustelle

Auch bei Zusmarshausen wurde die Autobahn ausgebaut.

(Foto: Puchner/dpa)
  • 350 Millionen Euro sollte der Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm kosten.
  • Ein privates Konsortium hat die Straße nach dem Betreibermodell gebaut.
  • Nun landet das Projekt allerdings vor Gericht: Die Betreiber wollen mehr Geld vom Staat.

Von Stephan Handel

Was für ein großes Wort: Pansuevia! Vereint alle Schwaben unter deutscher Sonne, alle bayerischen und alle württembergischen und die Bayern mit den Württembergern - kein leichtes Vorhaben, wie jeder weiß, der einmal einen Allgäuer nach seiner Meinung über die Augsburger gefragt hat. Nun aber soll ein breites Band sie verbinden, zwar nicht aus Sympathie, dafür aber aus Teer und Kies und sechsspurig: 350 Millionen Euro sollte das kosten, der Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm. Nun aber ist die verkehrspolitische Verbrüderungs-Initiative schon wieder vor Gericht gelandet.

Das Projekt ist abgeschlossen, seit 2015 rollen die Autos auf dem 58 Kilometer langen Teilstück. Gebaut wurde es von einem Unternehmen, das den stolzen allschwäbischen Begriff im Namen trägt; die Pansuevia GmbH & Co. KG ist ein Zusammenschluss der beiden Baukonzerne Strabag und Hochtief. Das Konsortium hatte mit der Bundesrepublik Deutschland einen sogenannten Konzessionsvertrag geschlossen: 30 Jahre lang erhält das Unternehmen die Einnahmen aus der Lkw-Maut auf der Strecke, dafür baut sie auf eigenes Risiko. Wie weit dieses Risiko geht - darüber streiten Staat und Unternehmen mittlerweile vor dem Oberlandesgericht München (OLG). Neben den schon bezahlten 75 Millionen Euro Anschubfinanzierung verlangt die Pansuevia weitere 34 Millionen.

Die Klage stützt sich auf vier Punkte: Es gab in der Ausschreibung eine sogenannte Referenzplanung, in der die staatlichen Ingenieure schon einmal grob festgelegt hatten, wie sie sich die Angelegenheit vorstellen. Diese Referenzplanung, argumentiert Pansuevia nun, sei so nicht ausführbar gewesen, vielmehr seien umfangreichen Neuplanungen erforderlich geworden. Im fünf Monate dauernden Vergabeverfahren sei eine tief gehende Prüfung der Referenzplanung nicht möglich gewesen.

Durch diese "mangelhafte" Vorgabe seien Mehrkosten von 15 Millionen Euro entstanden. Informationen über den Zustand der Autobahn vor Beginn der Bauarbeiten seien aus der bayerischen Straßen-Informations-Datenbank bezogen worden - diese hätten sich jedoch als unzureichend herausgestellt, wodurch weitere Kosten von fast sechs Millionen Euro entstanden seien. Sodann habe es vergaberechtliche Verzögerungen gegeben, der Bau habe erst neun Monate nach dem eigentlich geplanten Termin beginnen können, was 6,8 Millionen Euro gekostet habe. Und schließlich habe es zu allem Überfluss auch noch heftig geregnet, bereits fertig gestellte Teilabschnitte mussten nochmals überarbeitet werden - 1,3 Millionen. Das ergibt zusammengerechnet nebst Zinsen eben die geforderten 34 Millionen Euro.

Der Bund hält dem im Großen und Ganzen entgegen: Das mag ja alles sein, aber im Vertrag steht nun mal, dass alle Risiken auf den Konzessionär, also die Baufirma übergehen. Dieser Auffassung hat sich auch das Landgericht München angeschlossen, es hat die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Und Gerhard Buchner, der Vorsitzende Richter des OLG-Bausenats, machte gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag deutlich, dass er und seine beiden Kolleginnen "in der Tendenz" das Landgericht-Urteil für richtig halten. Denn ein Konzessionsvertrag wie der, um den es geht, sei kein Bau-Werkvertrag, auch kein Generalunternehmer-Vertrag, für die es jeweils gesetzliche Grundlagen und gefestigte Rechtsprechung gibt, sondern ein Vertrag sui generis, also "aus sich selbst", ohne Vorbild. Die Übertragung der Risiken stehe zudem nicht "irgendwo im Kleingedruckten", sondern sei ja wesentlicher Bestandteil einer solchen "Privatisierung auf Zeit".

"Du übernimmst das Risiko für die Fehler meiner Planung"

Nun allerdings hob in der Verhandlung der Anwalt der Pansuevia, Ralf Leinemann, zu einem Vortrag an, der nicht anders als fulminant genannt werden kann: Der Bund habe im Vergabeverfahren "Berge von Papier" übergeben, und selbstverständlich habe ein Bieter in der Kürze der Zeit gar keine andere Chance, als diese Unterlagen zur Grundlage seiner Kalkulation zu machen. Wenn sich aber herausstellt, dass die Referenzplanung nicht zu machen ist? Dass die Straßen-Informations-Datenbank nicht nur ungenaue Angaben enthält, sondern "komplett falsch" ist? Dass der dort angegebene Unterbau nicht vorhanden ist, sodass 140 000 Kubikmeter Dreck weggefahren werden müssen und die gleiche Menge neues Material gekauft werden muss? "Du übernimmst das Risiko für die Fehler meiner Planung", rief Leinemann aus: "Verehrter Senat, das geht zu weit!"

Dem hatte Alexander Herrmann, der Anwalt des Bundes, nicht viel mehr entgegenzusetzen als: "Kein Mensch ist gezwungen, auf ein solches Projekt zu bieten." Alle Informationen seien "nach bestem Wissen und Gewissen" bereitgestellt worden, unter Hinweis darauf, dass die Daten eventuell nicht zu 100 Prozent stimmten und nur einen "Anhalt" böten. Die Frage nach der Bereitschaft zu einem Vergleich lehnte Herrmann vehement ab: "Wenn auch nur ein Cent an Vergleichszahlung fließt, dann werden ähnliche Verträge bundesweit in Frage gestellt."

Der Senat jedenfalls, der zu Beginn sehr entschlossen wirkte, hatte im Verlauf von Leinemanns Referat doch mehrmals Anlass, erwägend die Köpfe zu wiegen. Die Richter wollen nun doch innerhalb von zwei Wochen einen Vergleichsvorschlag präsentieren - "vielleicht ist ja die Zeit vor Weihnachten nicht schlecht für so etwas". Ansonsten, sagte Richter Buchner, "werden wir noch mal drüber nachdenken", und am 12. Februar eine Entscheidung verkünden, eine Entscheidung darüber, wie viel die Vereinigung der Schwaben denn nun kosten darf.

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