In einem Strafverfahren gegen Schockanruf-Betrüger hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom April bestätigt. Eine 38-Jährige, die für eine Bande als Logistikerin tätig war und auch selbst Beute bei den zumeist älteren Opfern abgeholt hat, muss wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs für zehneinhalb Jahre in Haft.
Den Kopf der Bande hatte das Landgericht schon 2022 für zehn Jahre und acht Monate ins Gefängnis geschickt, dieses Urteil ist seit dem Frühjahr rechtskräftig. Die örtliche Staatsanwaltschaft hatte nach dem "Traunsteiner Modell" für die Verfahren Betrugsfälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen.