Im Prozess um den sogenannten Sektenführer aus Rattenberg (Landkreis Straubing-Bogen) hat das Landgericht Regensburg den Angeklagten am Mittwoch zu sechs Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Aryah D. hatte sich in 75 Fällen an einem anfangs zehnjährigen Mädchen vergangen.
Wie ein Gerichtssprecher berichtete, begründete Richterin Elke Escher ihr Urteil mit dem Geständnis von D., das dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte. D. hatte das Kind von 2014 bis 2018 etwa jedes zweite Wochenende missbraucht und drang dabei immer in ihren Körper ein.
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Das Mädchen war die Tochter einer Anhängerin, die dem Außerirdischen-Kult von Aryah D. folgte. Die mittlerweile 16-Jährige leide heute noch unter den psychologischen Folgen, möchte über die Ereignisse nicht sprechen und arbeite sie auch nicht mit einer Therapie auf. Sie sei froh, dass sie nicht aussagen musste. So berichtete es im Prozess ein Polizeibeamter, der auf Anweisung des Gerichts Erkundungen bei dem Mädchen einholte.
Eine Aussage beinhalte immer auch das Risiko einer Retraumatisierung, sagte Richterin Escher laut dem Gerichtssprecher in ihrem Urteil. Deshalb werde einem Geständnis in Fällen von sexuellem Missbrauch ein noch höherer Stellenwert zugemessen. Die mehr als zweijährige Haftstrafe, zu der D. bereits 2019 wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, ist in der nun ausgesprochenen Freiheitsstrafe enthalten. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung verlangte nicht mehr als fünf Jahre Haft.