Landtag:Richter: Ausschlussverfahren gegen Halemba eröffnet

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Daniel Halemba (AfD) nimmt im bayerischen Landtag am Gedenkakt des bayerischen Landtags und der Stiftung bayerische Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus teil. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ermittlungen wegen Volksverhetzung, eine Ämtersperre wegen Tricksereien vor der Wahl: Der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba ist auch in der AfD umstritten. Jetzt könnte ihm ein Verfahren zum Ausschluss aus der Partei drohen.

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München (dpa/lby) - Das Landesschiedsgericht der AfD in Bayern hat laut einem der drei Richter ein Verfahren zum Parteiausschluss des umstrittenen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss sei den Beteiligten offiziell zugestellt worden, sagte der Richter am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Beteiligten hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Der nächste Schritt sei dann ein Termin zur Verhandlung. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „t-online“ über den Beschluss berichtet.

Allerdings ist die Sichtweise in der Partei umstritten. Halemba selbst widersprach der Darstellung, dass es einen offiziellen Beschluss gebe, zumal ein solcher ihm auch nicht zugegangen sei. Auch der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka betonte, es gebe zwar offiziellen Schriftverkehr in der Sache, aber keinen Eröffnungsbeschluss des Landesschiedsgerichtes.

Der Antrag stellende Kreisverband sei aus seiner Sicht nicht antragsberechtigt. Der Kreisverband Unterfranken-Nord sei aufgelöst. Halemba gehöre dem Kreisverband Würzburg an. Anträge auf Ausschlussverfahren könnten Parteigliederungen nur für ihre eigenen Mitglieder, nicht für die anderer Kreisverbände stellen. Die AfD-Bundesgeschäftsstelle betonte, für einen Eröffnungsbeschluss sei ein einzelner Richter nicht ausreichend. „Die Verfahrenseröffnung erfolgt durch Beschluss, über den – ebenso wie über die instanzbeendende Entscheidung – drei Richter entscheiden“, hieß es am Dienstagabend in einer Stellungnahme. Auslöser des Ausschlussverfahrens sind dem Bericht zufolge nicht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem wegen Volksverhetzung, sondern mutmaßliche Verstöße gegen die Satzung der AfD. Vorgeworfen wird Halemba demnach Meldebetrug, die Einholung falscher eidesstattlicher Versicherungen sowie Kontakte zur rechtsextremen Kleinpartei „III. Weg“, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Halemba sagte am Dienstag auf Nachfrage, ihm liege zu dem Verfahren zu einem Parteiausschluss nichts vor.

Beispiel für Streit in der Partei

Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel dafür, wie umstritten der 22-Jährige aus Unterfranken auch innerhalb der AfD ist. Wegen Tricksereien bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl war Halemba vom bayerischen Landesvorstand schon mit einer zweijährigen parteiinternen Ämtersperre belegt worden. Auf einem Landesparteitag wurde er von den Delegierten zudem mehrheitlich dazu aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen.

Dieser Beschluss war für Halemba aber nicht bindend. Die Landtagsfraktion der AfD in Bayern stellte sich zudem hinter ihn. Der 22-Jährige bleibt also bis auf weiteres Abgeordneter im Maximilianeum.

Kritik am Verfahren

Ob Halemba sich nun tatsächlich ein Ausschlussverfahren aus der AfD stellen muss, ist in Parteikreisen umstritten. Kritiker monieren, dass der Eröffnungsbeschluss nur von einem der drei Richter unterzeichnet worden sei. Zudem sei ein Kreisverband an dem Antrag beteiligt, der für Halemba gar nicht zuständig sei. Halemba selbst sagte am Dienstag auf Nachfrage, es gebe „keinen offiziellen Eröffnungsbeschluss“, nur ein Schreiben eines Einzelrichters, „das mir nicht einmal zugegangen ist“.

Befürworter hoffen dennoch auf einen Erfolg - und auf mögliche Unterstützung durch den Bundesvorstand. Die Parteispitze um Vorsitzende Alice Weidel hatte den bayerischen Landesverband im Dezember dazu aufgefordert, ein Verfahren zum Parteiausschluss Halembas einzuleiten. Der Landesvorstand kam dem aber nicht unmittelbar nach, sondern ließ dies prüfen. Der bayerische Landeschef der AfD, Stephan Protschka, äußerte sich auf Anfrage am Dienstag zunächst nicht zu dem Thema.

© dpa-infocom, dpa:240130-99-810562/5

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