Nürnberg:Zu oft Tauben gefüttert - Mieter muss ausziehen

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Neugierige Blicke: Wenn es was zu futtern gibt, sind Tauben hellwach. (Foto: Catherina Hess)
  • Nachbarn hatten sich beschwert, weil der Mann von seiner Nürnberger Wohnung aus jeden Tag Vögel fütterte.
  • Als er sich weigerte, damit aufzuhören, kündigte ihm der Vermieter.
  • Jetzt befand ein Gericht: Der Vogelfreund hat es übertrieben und muss ausziehen.

Von Andreas Glas, Nürnberg

Das Verhältnis zwischen Stadtmensch und Taube ist belastet, und das liegt daran, dass die Taube immer und überall herumkotet, um die Sache mal zoologisch auszudrücken. In Nürnberg dagegen hat ein Stadtmensch über Jahre ein sehr liebevolles Verhältnis zu Tauben gepflegt.

Drei- bis viermal am Tag, sieben Tage die Woche hat der Mann einen 200-Gramm-Becher mit Futter vollgemacht, hat das Fenster seiner Mietwohnung im vierten Stock geöffnet und das Futter auf die Straße gekippt. Entgegen ihrem Ruf, eher einfältige Tiere zu sein, haben 30 Nürnberger Tauben ihren Lebensmittelpunkt dann aus praktischen Gründen unter das Fenster des netten Herrn mit dem Futterbecher verlagert.

Jetzt ist Schluss. Das Nürnberger Amtsgericht hat entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen darf, wenn der Mieter auch nach mehreren Abmahnungen nicht damit aufhört, die Tauben vorm Fenster zu füttern. Geklagt hatte der Vermieter des netten Herrn mit dem Futterbecher, weshalb nach dem Urteil feststeht, dass der Herr ausziehen muss.

Im Gegensatz zu dem Herrn mit dem Futterbecher hatten die anderen Mieter kein so offenes Verhältnis zu den Tauben, manche der Nachbarn konnten "die Fenster nicht mehr aufmachen, weil überall Federn und Taubenkot waren", sagt ein Nürnberger Justizsprecher.

Die Nachbarn hatten den Herrn immer wieder gebeten, mit dem Füttern aufzuhören. Weil der sich weigerte, kündigte der Vermieter den Mietvertrag. Doch selbst davon ließ sich der Herr mit dem Futterbecher nicht beeindrucken, er blieb in der Wohnung und fütterte weiter. Sieben Tage die Woche, drei- bis viermal täglich, immer 200 Gramm.

Um den Herrn aus der Wohnung zu kriegen, blieb dem Vermieter keine andere Wahl, als ihn aus dem Vertrag zu klagen. Mit Erfolg. Das Gericht befand, dass der Mann "durch sein Verhalten den Hausfrieden in dem Wohnanwesen nachhaltig gestört" habe. Der Herr mit dem Futterbecher hat angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Er wird wegziehen. Womit feststeht, dass sich die 30 Tauben einen neuen Lebensmittelpunkt suchen müssen.

© SZ vom 09.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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