Fall Genditzki:Mord oder Unfall in der Badewanne?

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Anwältin Regina Rick hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, auch wegen eines Gutachtens zur Wassertemperatur in der Badewanne. (Foto: Stephan Rumpf)

Manfred Genditzki sitzt seit 13 Jahren in Haft. Neue Gutachten stützen seine Beteuerung, dass er eine 87-jährige Witwe nicht getötet hat. Das Landgericht muss die neuen Beweismittel nun bewerten, nachdem es den Wiederaufnahmeantrag der Anwältin Regina Rick zuvor bereits für unzulässig erklärt hatte.

Von Hans Holzhaider, München

Seit 13 Jahren und zwei Monaten sitzt der ehemalige Hausmeister Manfred Genditzki im Gefängnis, zu lebenslanger Haft verurteilt für einen Mord, von dem er stets beteuert hat, ihn nicht begangen zu haben. Fast drei Jahre, nachdem Genditzkis Rechtsanwältin Regina Rick die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat, geht der Kampf um die Rehabilitierung des mittlerweile 61-Jährigen jetzt in eine entscheidende Phase. An diesem Montag beginnt die 1. Strafkammer am Landgericht München I mit der Anhörung der Sachverständigen, auf deren Gutachten sich der Wiederaufnahmeantrag stützt. Die Kammer hat dafür bisher fünf Termine bis Ende Mai angesetzt. Nach Abschluss dieses so genannten Probationsverfahrens muss die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl entscheiden, ob sie den Wiederaufnahmeantrag für begründet hält. Wenn das der Fall ist, muss das Gericht in einer neuen Hauptverhandlung, der nunmehr dritten, darüber entscheiden, ob Manfred Genditzki tatsächlich schuldig des Mordes an der 87-jährigen Lieselotte Kortüm im Oktober 2008 ist.

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