Sexualisierte Gewalt:Evangelische Kirche in Bayern will alle Personalakten auf Missbrauchsverdacht prüfen

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Der evangelische Landesbischof Christian Kopp hat Pläne, wie die Personalakten schneller durchgesehen werden könnten. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Die Landeskirche hat eine Liste der ihr bekannten Fälle von sexualisierter Gewalt an die Justiz übermittelt. Für die weitere Aufarbeitung müssen die Dokumente digitalisiert werden.

Von Annette Zoch

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) will alle verfügbaren Personalakten durch externe Fachleute auf Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt durchsehen lassen. Das sagte ein ELKB-Sprecher am Mittwoch der SZ. Die konkrete Umsetzung plane seit Kurzem eine Arbeitsgruppe.

"Wir stellen uns eine Umsetzung innerhalb von zwei Jahren vor", sagte der Sprecher. "Dafür müssen zunächst alle noch nicht digitalisierten Personalakten digitalisiert werden." Herausfordernd sei, dass ein großer Teil der Personalakten dezentral bei Verwaltungseinrichtungen in ganz Bayern geführt wird. Landesbischof Christian Kopp habe deshalb die Idee einer externen Durchsicht der Akten gegen Honorar etwa durch pensionierte Kriminalbeamte oder Staatsanwälte ins Gespräch gebracht.

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Damit kommt die ELKB einer Forderung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nach, der die Kirche Anfang Februar aufgefordert hatte, alle Personalakten umfassend auszuwerten, da nur dies weitere Verdachtsfälle zutage fördern könne. "Es ist bereits wertvolle Zeit vergangen", hatte Eisenreich gesagt.

Ende Januar hatte ein unabhängiges Forscherkonsortium in Hannover die sogenannte Forum-Studie zu sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie veröffentlicht. Die Landeskirchen waren während der Vorstellung der Studie in die Kritik geraten: Die Forscher hatten ihnen vorgeworfen, nicht wie im Forschungsdesign ursprünglich vorgesehen alle Personalakten, sondern nur Disziplinarakten gesichtet und weitergegeben zu haben, also nur die "Spitze der Spitze des Eisbergs", wie die Forscher sagten. Die Landeskirchen, allen voran die ELKB, machten wiederum Personal- und Zeitmangel geltend.

Eine Liste mit 226 bekannten Fällen ist bereits an die Justiz übergeben worden

Inzwischen hat die ELKB der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg auch eine Liste mit allen ihr bekannten Fällen sexualisierter Gewalt seit 1946 übergeben. In der Liste enthalten seien alle 226 Fälle, die die Landeskirche an die Forscher der Forum-Studie gemeldet hatte, dazu weitere Fälle, die der "Anerkennungskommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts" vorlagen und alle Meldungen an die landeskirchliche Ansprechstelle seit 2021.

Bereits seit Mai 2019 gibt es eine Vereinbarung zwischen Landeskirche und Generalstaatsanwaltschaft, wonach die Akten zu allen Fällen, die von der Anerkennungskommission der Kirche behandelt wurden, an die Staatsanwaltschaften weitergegeben werden müssen. Dies schließt auch Fälle mit ein, die im Rahmen von Studien erstmals bekannt werden. Der entsprechende Abgleich habe bereits 2019 stattgefunden, teilte die Kirche mit.

Die bayerische Landeskirche verstehe unter "sexualisierter Gewalt" mehr, als das Strafgesetzbuch als Straftaten definiert, zum Beispiel auch anzügliche Bemerkungen, so die ELKB. In der Liste seien daher auch viele Fälle enthalten, die strafrechtlich nicht relevant sind oder nicht verfolgt werden können, weil der Täter gestorben ist. Doch um "absolute Transparenz" zu schaffen, habe man eine Liste über alle bekannten Fälle nun übergeben.

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