Bayern will dem wegen der Miesbacher Sparkassenaffäre verurteilten Ex-Landrat Jakob Kreidl die Pension streichen. Die Landesanwaltschaft hat am Freitag Disziplinarklage gegen ihn erhoben, wie ein Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte - "mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts".
Das Landgericht München II hatte den früheren CSU-Landrat Kreidl im Mai dieses Jahres auch in einem zweiten Prozess wegen Untreue verurteilt, ebenso wie den ehemaligen Vorstandschef der Sparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme (Az.: 1 StR 144/20). Der frühere Aufsichtsratschef Kreidl bekam - wie im ersten Prozess - elf Monate Haft auf Bewährung, Bromme ein Jahr und acht Monate. Beiden erlegte das Gericht gemeinnützige Arbeit auf: 300 Stunden für Bromme, 200 für Kreidl.
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Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte vor knapp zehn Jahren erheblich für Wirbel gesorgt. Für Zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels und genoss einen "James-Bond-Ausflug" mit Gondelfahrt, man lud zu einer Geburtstagsparty, trank Hunderte Euro teuren Wein oder spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen. Dass das vielleicht nicht ganz korrekt war, hätte den Angeklagten schon bewusst sein können - zumindest hätten sie selbst gewisse Zweifel daran gehabt, ob der Umfang noch angemessen war, sagte die Vorsitzende Richterin im Mai in der Urteilsbegründung.
An diesem Dienstag kommt es vor dem Verwaltungsgericht München zu zwei weiteren Prozessen im Zusammenhang mit der Sparkassenaffäre. Dabei geht es um die Kürzung der Dienst- und Ruhestandsbezüge von zwei Verwaltungsratsmitgliedern der Sparkasse, gegen die rechtskräftige Strafbefehle wegen Untreue ergangen sind. Der Prozess ist nach Angaben eines Gerichtssprechers "die erste disziplinarische Aufarbeitung des damaligen Spenden- und Sponsoringverhaltens der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und deren Verwaltungsratsfahrten zwischen 2011 und 2013".