Der Fischertagsverein Memmingen wird gegen ein Gerichtsurteil Berufung einlegen, das ihm den Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadtbachfischer verbietet. Wie ein Vereinssprecher am Montag mitteilte, geht es dabei zunächst um die Wahrung der Rechtsmittelfrist, die in dieser Woche ende. Erst im Oktober entscheide der Vereinsausschuss, ob man das Urteil des Amtsgerichts Memmingen akzeptieren werde.
Ein weibliches Mitglied hatte dagegen geklagt, dass nur Jungen und Männer Stadtbachfischer werden dürfen. Diese fischen beim jährlichen Memminger Fischertag Forellen aus dem Stadtbach. Wer die größte Forelle fängt, wird Fischerkönig. Der Vereinsvorstand hatte den Ausschluss von Frauen vom Höhepunkt des Volksfests mit Zehntausenden Besuchern mit der Wahrung eines jahrhundertealten Brauchtums begründet.
Das Amtsgericht Memmingen hatte der Klägerin in einem Urteil Ende August Recht gegeben (Az. 21C952/19). Zur Begründung hieß es, der gemeinnützige Verein mit rund 4500 Mitgliedern sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden. Eine männliche Tradition sei kein zulässiger Grund für Diskriminierung.