Landgericht Coburg:Neuneinhalb Jahre Haft für Mord an Blumenverkäuferin in Lichtenfels

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Vor dem Tatort in der Lichtenfelser Innenstadt, einem 20 000-Einwohner-Ort in Oberfranken. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Um sich einen Angelschein zu finanzieren, tötete ein damals 17-Jähriger die Frau. Dass er die Tat aus dem Affekt beging, glaubt das Gericht dem Angeklagten nicht.

Von Max Weinhold, Lichtenfels/ Coburg

Es ist beinahe elf Monate her, da wurden die Menschen im oberfränkischen Lichtenfels "ins Mark" getroffen. Diese Formulierung wählte damals der Lichtenfelser Landrat Christian Meißner (CSU) angesichts dessen, was gerade geschehen war in der bis dahin friedlichen Kreisstadt: Eine Frau, 50, ermordet in einem Blumenladen, gefunden von Passanten. "Eine solche Tat macht mich fassungslos", sagte Meißner damals. Am Dienstag ist in dem Fall vor dem Landgericht Coburg ein Urteil gegen einen 18-Jährigen ergangen, der die Tat gestanden hat: Wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge muss er für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis, wie das Gericht mitteilte.

Es blieb damit knapp unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die auf zehn Jahre Haft plädiert hatten. Im Wesentlichen aber folgte das Gericht der Anklage - und nicht der Version des Angeklagten. Dieser hatte nach seiner Festnahme Ende März 2023 zunächst geschwiegen, dann aber zu Beginn des Prozesses unter Ausschluss von Zuschauern und Presse eine Erklärung über seinen Verteidiger abgeben lassen, über die hernach Justizpressesprecher Timm Hain informierte.

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Darin habe der junge Mann zwar eingeräumt, die Frau getötet zu haben - nicht aber mit Vorsatz. Seine Version der Dinge: Der Angeklagte habe einen Angelkurs belegen wollen, als plötzlich sein erspartes Geld verschwunden gewesen sei. Er verdächtigte Familienmitglieder. Daraufhin habe er sich entschlossen, ein Geschäft auszurauben, aber in mehreren Fällen aus Angst gezögert. Dasselbe sei in dem Blumenladen geschehen. Bis er realisiert habe, dass ihm die Zeit ausgehe, weil es bereits Abend war und die Läden schließen würden. Da sei er zurückgekehrt, um seinen Plan in die Tat umzusetzen: einen Raub - kein Tötungsdelikt.

Dass es doch dazu kam, erklärte der Verteidiger so: Sein Mandant habe die Frau zwar mit dem Messer bedroht. Aber erst nachdem diese um Hilfe gerufen und dem Angeklagten den Ausgang versperrt habe, habe er sie aus dem Handgemenge heraus in Panik angegriffen. Dem jungen Mann, der sich bei der Familie des Opfers für die Tat entschuldigte, sei bewusst, was er angerichtet habe und dass es dafür keine Rechtfertigung gebe.

Die Staatsanwaltschaft dagegen argumentierte bis zuletzt und auch in ihrem Plädoyer, der junge Mann habe die Frau "zielgerichtet umgebracht", um an die Einnahmen zu gelangen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Anwältin der Nebenklage verwiesen auf die Spurenlage am Tatort, die einer Affekthandlung des Angeklagten wider- und für eine geplante Tat sprächen.

Und so sah es auch das Gericht, das in seiner Begründung zudem darauf hinwies, dass sich der junge Mann die 300 Euro für die staatliche Fischereiprüfung durchaus von Familienmitgliedern hätte leihen können, das aber bewusst nicht tat und stattdessen den Raub plante.

Blutspuren an der Kasse deuteten auf Vorsatz hin

An dem Tatabend habe er sich gegenüber der Verkäuferin als Kunde ausgegeben "und den Entschluss gefasst, auf diese einzustechen, um in Besitz der Tageseinnahmen zu kommen". Und zwar nicht - wie von ihm dargestellt - als Kurzschlussreaktion. Sondern vorsätzlich, was die Spuren am Tatort belegten: Am Ausgang, wo es nach seiner Aussage zu dem Kampf gekommen sei, hätten sich keine Hinweise auf einen eben solchen gefunden. Dafür sei aber Blut an der Kasse festgestellt worden. Deswegen sei anzunehmen, dass er schon vor dem Griff in die Kasse auf die Frau eingestochen habe.

Überdies habe es zwischen dem Opfer und seiner Chefin die Absprache gegeben, dass es im Falle eines Überfalls keinerlei Widerstand leiste. Außerdem habe der Angeklagte das Radio und das Licht in dem Geschäft ausgeschaltet, um "die Entdeckung zu verzögern" - was gegen ein "panikartiges Verlassen" des Geschäfts spreche.

Das Gericht sah gleich drei Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und die Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat begehen zu können. Bei einem Erwachsenen hätte dies lebenslange Haft bedeutet. Der junge Mann wurde aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Die Tat hatte in der Stadt Lichtenfels und im gleichnamigen Landkreis für Verunsicherung gesorgt und Gerüchte kursieren lassen. Etwa, dass ein Serientäter umgehe. Rechtspopulisten instrumentalisierten den Mord und schürten eine ausländerfeindliche Stimmung. Landrat Meißner hat all das verfolgt in den vergangenen Monaten und weiß ein paar Stunden nach dem Urteil noch gar nicht so recht, wie er dieses einordnen soll. "Ich habe gemischte Gefühle", sagte er der SZ. Einerseits tue es gut, dass es ein Urteil gebe, für viele in der Bevölkerung sei dies "ein Schlussstrich. Aber für die Angehörigen wird es nie aufhören."

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