Landtagswahl in Bayern:So funktioniert die Briefwahl

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Der Anteil der Briefwähler steigt auch in Bayern seit Jahren. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Per Brief zu wählen, hat viele Vorteile - man kann aber auch einiges falsch machen. Was bei der bayerischen Landtagswahl in Sachen Briefwahl zu beachten ist.

Von Kassian Stroh

Zu Hause seine Kreuzchen machen statt im Wahllokal: Diese Möglichkeit nutzen viele Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Bei der Landtagswahl vor fünf Jahren waren es fast 40 Prozent derer, die sich an der Wahl beteiligten, bei der Bundestagswahl vor zwei Jahren - noch in der Corona-Pandemie - sogar 62,4 Prozent. Briefwahl machen dürfen alle Wahlberechtigten, sie müssen dafür auch keinen besonderen Grund haben oder nennen. Für sie hat das den Vorteil, dass sie daheim, wann immer es ihnen gut passt, in Ruhe die Stimmzettel anschauen und überlegen können. Es hat aber auch den Nachteil, dass Briefe verloren gehen können und man Gefahr läuft, einiges falsch zu machen.

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Am 8. Oktober 2023 werden in Bayern ein neuer Landtag und die sieben Bezirkstage gewählt. Was ist zu beachten, wenn man per Brief abstimmen will? Ein Überblick.

Wie komme ich an die Briefwahl-Unterlagen?

Für die Organisation der Wahl sind die Gemeinden und Städte zuständig, dort muss man eine Briefwahl beantragen. Zwischen dem 28. August und dem 17. September 2023 verschicken die Rathäuser an jeden Bürger die Wahlbenachrichtigung. Auf deren Rückseite findet sich der entsprechende Antrag. Der einfachste Weg ist, diesen auszufüllen und ans Rathaus zu schicken oder dort vorbeizubringen (dann kann man, wenn man will, auch gleich an Ort und Stelle wählen).

Viele Kommunen bieten den Antrag auch als Online-Service an - ein Überblick findet sich hier. Die Stadt München zum Beispiel hat dafür ein eigenes Internet-Portal ( www.briefwahl-muenchen.de) freigeschaltet. Briefwahl-Unterlagen lassen sich aber auch ohne spezielles Formular schriftlich beim jeweiligen Rathaus beantragen - dann muss man Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Wer die Unterlagen an eine andere Adresse als die eigene bekommen will, etwa weil er länger verreist ist, muss natürlich auch diese Anschrift nennen.

Ab wann kann ich Briefwahl machen?

Beantragen lassen sich die Unterlagen theoretisch immer. Da die Stimmzettel aber nicht vor Anfang September gedruckt werden, können sie erst dann an die Wähler verschickt werden. Und die Kommunen bitten darum, auch erst dann die Briefwahlunterlagen anzufordern - also wenn man die Wahlbenachrichtigung bekommen hat.

So viele Zettel und Kuverts - wie wähle ich richtig?

Jetzt wird es ein bisschen kompliziert und fehleranfällig, denn im Paket der Briefwahlunterlagen finden sich (neben einer Kurzanleitung) ein Wahlschein, drei Kuverts und vier Stimmzettel. Die beiden weißen sind für die Landtagswahl: ein kleiner für die Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme und ein großer mit den Listen der Parteien für die Zweitstimme. Analog dazu in Blau die beiden Zettel für die Wahl des Bezirkstags. Auf all diesen Zetteln kreuzt man die bevorzugten Kandidaten an und steckt dann die beiden weißen Zettel in den weißen Briefumschlag, die beiden blauen in den blauen Umschlag. Auf dem Wahlschein muss man unterschreiben, dass man auch wirklich selber gewählt hat. Diesen steckt man in das große rote Kuvert - zusammen mit dem weißen und dem blauen Umschlag. Und das alles gibt man dann in die Post (frankieren muss man nicht) oder im Rathaus ab. Wer die Stimmzettel nicht in die richtigen Kuverts steckt oder nicht unterschreibt, der riskiert, dass seine Stimmen nicht gezählt werden.

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Sonderfall Kommunalwahlen: In etwa 20 Städten und Gemeinden werden am 8. Oktober auch Bürgermeister gewählt, in den Landkreisen Lichtenfels und Regen auch ein neuer Landrat. Diese Wahlen sind unabhängig von der Bezirks- und der Landtagswahl. Deshalb bekommen die Bürger dort eine zweite Wahlbenachrichtigung für diese kommunale Wahl - und die Briefwahlunterlagen ebenfalls separat.

Bis wann muss ich das spätestens erledigt haben?

Das Wichtigste ist: Der Brief mit Wahlschein und Stimmzetteln muss am Wahltag, also am 8. Oktober, spätestens um 18 Uhr im Rathaus oder Wahlamt sein. Alles, was später kommt, wird nicht berücksichtigt. Deshalb gilt: rechtzeitig abschicken. Wer das versäumt oder auf Nummer sicher gehen will, wirft seine Unterlagen im Rathaus in den Briefkasten oder gibt sie dort persönlich ab.

Wer vor der Wahl im Ausland ist, kann sich die Briefwahlunterlagen auch dorthin schicken lassen. Er sollte aber bedenken, dass das Zurückschicken ans heimische Rathaus lange dauern kann.

Kann ich, obwohl ich Briefwahl beantragt habe, trotzdem noch im Wahllokal wählen?

Wenn man die Wahlunterlagen noch nicht wieder zurückgeschickt hat, ja. Dafür muss man den Wahlschein, den man bekommen hat, mit ins Wahllokal nehmen.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Wer die entsprechende Karte nicht bis zum 17. September erhalten hat, aber wählen will, sollte rasch beim Wahlamt seiner Gemeinde oder Stadt nachfragen, warum er nicht im Wählerverzeichnis steht. Vielleicht ist ein Fehler passiert. Der ließe sich dann noch bis zum 22. September korrigieren.

Was mache ich, wenn ich plötzlich krank werde oder verreisen muss?

Der Wahlschein, mit dem man Briefwahl machen oder auch in einem anderen Wahllokal als dem eigentlich zuständigen abstimmen kann, lässt sich grundsätzlich bis zum Freitag, 6. Oktober, um 15 Uhr beantragen. In besonderen Fällen, etwa bei Krankheit, geht das aber auch noch am Wahltag selber - zum Beispiel indem man einen Bekannten mit einer Vollmacht ins Wahlamt schickt. In diesem Fall am besten mit dem heimischen Rathaus Kontakt aufnehmen.

Darf mir jemand bei der Briefwahl helfen?

Grundsätzlich ja. Es sind aber einige Dinge zu beachten:

Briefwahl beantragen: Man kann anderen Menschen helfen, den Antrag zu stellen. Er muss aber grundsätzlich vom Wahlberechtigten selber unterschrieben sein (online entfällt das natürlich). Eine andere Person darf ihn nur unterschreiben, wenn der Wahlberechtigte ihr eine spezielle Vollmacht dafür ausgestellt hat. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht oder auch eine Betreuung reicht dafür nicht.

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Briefwahlunterlagen abholen: Das können Freunde, Nachbarn oder Verwandte tun, wenn man ihnen dazu eine Vollmacht gibt. Im vorgedruckten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich zum Beispiel ein entsprechendes Feld.

Wählen: Auch hier ist Hilfe möglich - etwa für Menschen, die schlecht sehen. Ihnen darf man den Stimmzettel vorlesen und auch die Kreuzchen machen, aber nur nach dem erklärten Willen des Wahlberechtigten. Der Helfer darf also nicht sagen, wen man wählen soll, er darf selbstverständlich nicht heimlich jemand anderen ankreuzen und er darf niemandem von dieser Entscheidung erzählen. Und dass er sich an all das gehalten hat, das muss der Helfer am Ende auf dem Wahlschein "an Eides statt" versichern.

Wie sicher ist die Briefwahl?

In den vergangenen Jahren sind durchaus Versuche bekannt geworden, Kommunalwahlen zu manipulieren, insgesamt halten Experten das Risiko, dass die Briefwahl für größeren Betrug genutzt werden könnte, aber für gering.

Per Brief zu wählen ist allerdings komplizierter als in einem Wahllokal - wegen der diversen Zettel und Umschläge kann man mehr falsch machen. Zwar war bei der Landtagswahl 2018 der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Briefwählern kleiner als bei den sogenannten Urnenwählern. Wenn jemand aber seine Stimmzettel in die falschen Briefkuverts steckt, werden diese nicht als ungültig gewertet, sondern als gar nicht abgegeben - und das verzerrt das Bild. Und wie viele Wahlbriefe bei der Post verloren gehen, ist unbekannt. Wer also ganz sicher sein will, dass sein Votum gezählt wird, der sollte am 8. Oktober in sein Wahllokal gehen.

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