Kurioses:Mit dem Löffel durch die Zellenwand: Ausbrecher verurteilt

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"Amtsgericht Laufen" steht am Gerichtsgebäude in Laufen (Bayern). (Foto: Armin Weigel/dpa)

Ein Ausbruch wie im Film: Ein Häftling hat monatelang ein Loch in die Wand seiner Gefängniszelle gekratzt und sich an Bettlaken abgeseilt - Motiv, so sagt er: Sehnsucht nach seiner kleinen Tochter.

Von Sabine Dobel, dpa

Laufen (dpa/lby) - Nach einem filmreifen Ausbruch aus dem Gefängnis in Bad Reichenhall hat das Amtsgericht Laufen einen 29-Jährigen zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt war der Untersuchungshäftling lediglich wegen Sachbeschädigung - denn er hatte in monatelanger Arbeit mit einem Löffel und einer Klopapierhalterung ein etwa 30 mal 30 Zentimeter großes Loch in die Außenwand seiner Zelle gekratzt. In der Nacht zum 17. Dezember 2023 hatte er sich dann an Bettlaken abgeseilt. 

Als Motiv für den Ausbruch gab er am Montag vor Gericht an, er habe seine kleine, damals etwa ein Jahr alte Tochter sehen wollen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts nach der Verhandlung berichtete. Tatsächlich war der Mann tags darauf in der Wohnung seiner Familie in Traunstein von der Polizei wieder festgenommen worden.

Der Amtsrichter verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann nun wegen Zerstörung von Bauwerken, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr beantragt, der Verteidiger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ein Ausbruch an sich ist nicht strafbar, sofern damit nicht andere Delikte einhergehen - wie etwa Körperverletzungen oder eben Beschädigungen. Nach deutschem Recht muss ein Angeklagter nicht aktiv an seiner eigenen Bestrafung mitwirken. 

Am Dienstag muss der Mann, der nun in der JVA Stadelheim in München sitzt, schon wieder vor Gericht erscheinen - dieses Mal vor dem Landgericht Traunstein. Dort muss er sich mit zwei mutmaßlichen Komplizen wegen schweren Bandendiebstahls in mehr als 30 Fällen sowie Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung verantworten.  

Das Trio soll unter anderem von Friedhöfen und in Kirchen Sakralgegenstände gestohlen haben. Teils gingen die mutmaßlichen Täter dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zufolge dabei mit brachialer Gewalt vor. Sie sollen demnach etwa Bolzenschneider und Brecheisen eingesetzt haben, sodass Kreuze und andere Gegenstände zerstört wurden. 

Offensichtlich erkannten die Diebe nicht immer den Wert ihrer Beute. Etwa soll der spätere Ausbrecher mit einem weiteren Mann einen jahrhundertealten Opferstock aus der Bodenplatte in der Traunsteiner Kirche St. Oswald Kirche gerissen haben. Laut Vorwurf der Anklage brachen die Männer den Opferstock auf und entwendeten das darin befindliche Geld - den wertvollen Opferstock aus der Zeit um 1500 hingegen warfen sie in ein Gebüsch. Der materielle - neben dem immateriellen - Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf mindestens 5000 Euro.

Wegen dieses Prozesses saß der Mann seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Vor Gericht räumte er den Ausbruch über seine Verteidiger ein. Drei bis vier Monate habe er an dem Loch gearbeitet, sagte er vor Gericht. Das sei trotz Zellenkontrolle nicht bemerkt worden, da er die Brocken, die er aus der Wand herausgeholt hatte, immer wieder einsetzte.

Für den Prozess in Traunstein sind derzeit noch Termine bis zum 28. März angesetzt. Sofern das Laufener Urteil bis zum Urteil dort rechtskräftig ist, könnten das Landgericht Traunstein für den Mann eine Gesamtstrafe bilden.

Nach dem Ausbruch waren Abläufe und Maßnahmen zur zusätzlichen Absicherung der Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall mit Hochdruck geprüft und grundlegend überarbeitet worden, wie es danach beim Justizministerium hieß. Etwa werde kein Gefangener mehr in Hafträumen an der Außenmauer untergebracht. Ausbrüche aus Justizvollzugsanstalten seien im bayerischen Vollzug allerdings die absolute Ausnahme. Laut JVA Bad Reichenhall habe es dort seit weit mehr als 20 Jahren keinen Ausbruch oder Ausbruchsversuch mehr gegeben.

© dpa-infocom, dpa:240304-99-216848/3

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