Landgericht Kempten:Lebenslange Haft für Mord an pflegebedürftigem Mann

Wegen gemeinschaftlichen Mordes muss sich ein Mann vor dem Kemptener Landgericht verantworten. (Foto: dpa)

Der Verurteilte soll den körperlich schwer beeinträchtigten 50-Jährigen ausgeraubt und erstickt haben. Vor Gericht beschuldigte er seinen toten Komplizen.

Von Florian Fuchs, Kempten

Die Landgericht Kempten hat einen 29-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Erste Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte einen 50 Jahre alten, pflegebedürftigen Mann ausgeraubt und getötet hat. Das Opfer war ein körperlich schwer beeinträchtigter Mann, der fast vollkommen erblindet und herzkrank war, an Diabetes litt und sich wegen einer Teilamputation beider Füße nur schlecht bewegen konnte. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der gefesselte 50-Jährige zu Hause qualvoll über Stunden erstickt war, nachdem ihm durch einen Knebel seine Zahnprothese in den Rachen geschoben wurde - der Täter war da schon lange wieder aus seiner Wohnung geflohen.

Der 29-Jährige hatte einen Mittäter, der das Opfer über die Nachbarschaftshilfe kannte. Er plante wohl die Tat und stellte einen Kontakt her. Der Mann hatte seine Tatbeteiligung gestanden, beging aber in Haft Suizid. Vor Gericht behauptete der 29-Jährige nun, nie in der Wohnung des Opfers gewesen. Sein toter Komplize sei am Tod des 50-Jährigen schuld. Dies nahm ihm das Gericht nicht ab, auch weil in der Wohnung zahlreiche DNA-Spuren von ihm gefunden worden waren. Die Täter hatten ihr Opfer gefesselt und 3500 Euro sowie Schmuck gestohlen und den Pflegebedürftigen zurückgelassen. Den 23 Jahre alten Bruder des 29-Jährigen verurteilte das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung - er hatte das Raubgut in seiner Wohnung versteckt.

© SZ vom 04.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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