Karlsruhe:Verschwinden von Mutter und Tochter: BGH bestätigt Urteil

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Der Angeklagte sitzt zum Prozessauftakt an seinem Platz im Landgericht München I. (Foto: Britta Schultejans/dpa/Archiv)

Knapp drei Jahre nach dem aufsehenerregenden Verschwinden einer Mutter und ihrer Tochter in München ist der Ehemann und Stiefvater rechtskräftig wegen...

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Karlsruhe/München (dpa/lby) - Knapp drei Jahre nach dem aufsehenerregenden Verschwinden einer Mutter und ihrer Tochter in München ist der Ehemann und Stiefvater rechtskräftig wegen Totschlags verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch die vom Landgericht München I gegen den Mann verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten. Sämtliche Revisionen blieben ohne Erfolg. (Az. 1 StR 309/21)

Die Leichen der Frauen, die seit Juli 2019 verschollen sind, wurden trotz großer Suchaktionen bis heute nicht gefunden. Der Indizienprozess stützte sich deshalb vor allem auf Blutspuren: Zwei blutverschmierte Teppiche aus der Wohnung der Familie, die mit dem Blut von Mutter und Tochter verschmiert waren, wurden im Unterholz des Truderinger Forsts im Münchner Osten versteckt, dort, wo Ermittler nach wie vor irgendwo die Leichen von Mutter und Tochter vermuten. Blutspuren fanden sich an den Wänden im Flur, an Waschmaschine und Trockner, in der Tiefgarage, am Auto des Angeklagten, sogar an seinen Socken.

Bei der Urteilsverkündung am Landgericht München I im Februar 2021 hatte der Vorsitzende Richter gesagt: „Nach der Beweisaufnahme sind wir überzeugt, dass die beiden Frauen tot sind.“ Und: „Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte am 13. Juli 2019 die beiden Frauen umgebracht hat.“

Der Angeklagte, ein bei seiner Verurteilung 46 Jahre alter Deutsch-Russe, hatte die Vorwürfe bestritten. Erst gab er an, die beiden Frauen seien bester Stimmung gewesen, zum Shoppen gefahren und nicht zurückgekehrt. Später dann - nachdem er die Ermittlungsakten gelesen hatte - änderte er die Geschichte, sprach von einem blutigen Streit der beiden Frauen, den sie gehabt haben sollen, bevor sie dann gemeinsam einkaufen gingen. So lautete seine Erklärung für die Blutspuren.

Den BGH überzeugte seine Revision nun aber nicht: „Das Landgericht hat sich nach umfangreicher Beweisaufnahme rechtsfehlerfrei (...) von einem Tötungsgeschehen und von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugt“, teilten die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe mit.

Gleichzeitig lehnten sie eine Verurteilung wegen Mordes ab, wie es die Staatsanwaltschaft und der Vater der Tochter als Nebenkläger gefordert hatten. Nach deren Auffassung hatte die 16-jährige Tochter sterben müssen, weil sie Zeugin des Verbrechens an ihrer Mutter geworden sei.

Der BGH teilte mit, das Landgericht habe zum Geschehen vor der Tat und zum Motiv keine Feststellungen treffen können. Deshalb habe es die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht und der niedrigen Beweggründe richtigerweise verneint.

© dpa-infocom, dpa:220503-99-143266/5

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