Justiz - Karlsruhe:Kläger siegt am Verfassungsgericht gegen Gericht Kaufbeuren

Baden-Württemberg
Vor einem Gericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe/Kaufbeuren (dpa) - Im Streit mit dem Amtsgericht Kaufbeuren im Ostallgäu um Beratungshilfe hat das Bundesverfassungsgericht einem Mann den Rücken gestärkt. Dass das Amtsgericht den Antrag des Klägers abgelehnt habe, sei verfassungswidrig gewesen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nach Angaben vom Dienstag. (Az. 1 BvR 1370/21) Das Amtsgericht muss sich noch einmal damit befassen.

Der Mann bezieht der Mitteilung zufolge Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Im April vergangenen Jahres habe das Jobcenter entschieden, dass die Summe gekürzt werde, weil noch Guthaben aus den Betriebskosten 2019 bestehe. Der Kläger habe an der Richtigkeit der Bescheide gezweifelt und anwaltliche Hilfe haben wollen, um Widerspruch einzulegen.

Eine Rechtspflegerin des Amtsgerichts wies den Antrag zurück - wegen Mutwilligkeit. Ein Widerspruch sei ohne Hilfe eines Anwalts zu fertigen, es gebe keine Anzeichen für konkrete Beeinträchtigungen.

Das sah das Bundesverfassungsgericht anders: "Die Einschätzung des Amtsgerichts, die vom Beschwerdeführer verfolgte Rechtsverfolgung sei mutwillig, ist nicht nachvollziehbar." Der Mann habe keine besonderen Rechtskenntnisse, der Sachverhalt habe aber schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen aufgeworfen. Zudem habe er konkrete Punkte benannt, an denen er zweifelt. "Insbesondere hat er die Richtigkeit der ‒ mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung tatsächlich nicht vereinbaren ‒ Anrechnung eines Betriebskostenguthabens über sechs Monate hinweg angezweifelt", heißt es in dem Beschluss vom 4. April dieses Jahres.

© dpa-infocom, dpa:220524-99-409717/2

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