Streit um Bauwerk:Das Hobbithaus darf stehen bleiben

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Schreinermeister Alois Riederer vor seinem Hobbithaus in Hohenthann. Nun muss er nicht mehr den Abriss fürchten. (Foto: Patrick Wehner)

Jahrelang stritten ein Künstler und das Landratsamt Landshut über einen nicht genehmigten Bau, der an die berühmte "Herr der Ringe"-Saga erinnert. Vor Gericht wird der Abriss nun abgewendet. Wie es in dem Fall weitergeht.

Von Katja Auer und Hans Kratzer, Regensburg/Hohenthann

Das Hobbithaus von Hohenthann darf stehen bleiben. Am Dienstag haben sich Erbauer Alois Riederer und das Landratsamt Landshut vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf einen Vergleich geeinigt. Seit Jahren lag der Künstler mit der Behörde im Streit, weil sie ihn 2018 aufgefordert hatte, den Bau abzureißen, den er von 2014 an ohne Genehmigung auf seinem Grundstück errichtet hatte.

Nun darf das verwinkelte, schiefe und gleichzeitig runde Bauwerk bleiben, das an die Behausungen der Hobbits in der Tolkien-Saga "Herr der Ringe" erinnert. Eine Künstlerwerkstatt darf es sein, der Öffentlichkeit aber zunächst nicht zugänglich gemacht werden. Riederer verpflichtet sich dem Vergleich zufolge, das Haus unzugänglich zu machen und zu sichern, sodass keine Teile herabfallen können. Von außen darf er weiterbauen, um das Gebäude gegen Feuchtigkeit und Witterung zu sichern.

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Innen darf er das Haus zunächst nur betreten, um es abzusichern, erst wenn die Statik überprüft ist, darf es wieder genutzt werden.

Das Landratsamt prüft eine nachträgliche Baugenehmigung

Im Gegenzug nimmt das Landratsamt den Abrissbescheid zurück und setzt das Verfahren für eine nachträgliche Baugenehmigung fort. Eine solche hat die Behörde schon einmal abgelehnt, nun wird das Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen. "Ergebnisoffen", wie eine Sprecherin des Landratsamtes sagt, es steht also noch nicht fest, ob am Ende wirklich eine Baugenehmigung erteilt wird. Es liege nun bei Riederer die notwendigen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.

Das Gebäude "ist vorrangig als Kunstwerk einzuordnen", heißt es in dem Vergleich des Verwaltungsgerichts, es soll als Werkstatt benutzt werden, außerdem "zur Aufbewahrung und Ausstellung von Kunstobjekten, Ausführen kleinerer künstlerischer Arbeiten, wie zum Beispiel Skizzieren und Basteln".

Alois Riederer hat viel Herzblut in das Projekt gesteckt und nach eigenen Angaben auch etwa 100 000 Euro. Nach dem Gerichtstermin am Dienstag äußert er sich zwar zufrieden, aber auch erschöpft. "Jetzt bin ich müde, das hat mir alles sehr zugesetzt", sagt er am Telefon.

Für ihn spiegle das Hobbithaus wider, was heutzutage notwendig sei: Nachhaltigkeit und Bauen auf Augenhöhe mit der Natur. Sein Bauwerk sei "ein soziales Projekt, das zeigt, was im Zusammenspiel von Mensch und Natur an Positivem möglich ist". Es mache ihn traurig, sagt er, "dass man um diese gute Sache vor Gericht streiten muss. Das kostet Geld und Energie wegen nix und wieder nix".

Im Landratsamt Landshut zeigt man sich zufrieden mit dem Vergleich. Nun sei eine Lösung gefunden worden, mit der beide Seiten leben könnten.

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Von Patrick Wehner

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