Schweinfurt:Freispruch für AfD-Mann Graupner nicht rechtskräftig

Der ehemalige Polizist musste sich wegen Geheimnisverrats vor Gericht verantworten. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel eingelegt.

Von Olaf Przybilla, Schweinfurt

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Rechtsmittel im Verfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner eingelegt. Der Freispruch für den ehemaligen Polizeibeamten ist damit nicht rechtskräftig. Graupner musste sich vergangene Woche wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er als Leiter einer Abteilung bei der Polizei Schweinfurt, wo er bis 2018 tätig war, einem Bekannten Informationen aus dem internen Polizeisystem weitergegeben haben. Graupner streitet die Vorwürfe ab. In erster Instanz hatte der Amtsrichter sein Urteil mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" begründet. Es sei laut Richter "eventuell naheliegend", dass sich Graupner der ihm vorgeworfenen Taten schuldig gemacht habe. In dem Indizienprozess blieben allerdings "Restzweifel". Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Erst dann werde man entscheiden, ob die Rechtsmittel zurückgenommen werden oder aufrechterhalten bleiben.

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