München:Beschränkungen und Verbote: Was an Silvester gilt

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Es wird wohl erneut ein ruhigeres Silvester: In Bayern gelten zum Jahreswechsel Kontaktbeschränkungen. Für Geimpfte und Genesene ist es aber trotzdem möglich,...

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München (dpa) - Es wird wohl erneut ein ruhigeres Silvester: In Bayern gelten zum Jahreswechsel Kontaktbeschränkungen. Für Geimpfte und Genesene ist es aber trotzdem möglich, in der Gastronomie um Mitternacht aufs neue Jahr anzustoßen.

Privat dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, die geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten laut Gesundheitsministerium die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. In dem Fall dürfen sich Mitglieder eines Hausstandes im privaten und öffentlichen Raum mit höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands treffen - unabhängig von deren Impfstatus. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro (Regelsatz). Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Auch bei 2G- oder 2G-Plus-Regelungen ist diese Altersgruppe befreit.

Clubs und Diskotheken haben geschlossen. Auch außerhalb davon sind Tanzveranstaltungen untersagt. Um Mitternacht anstoßen kann man aber in der Gastronomie: Die sonst geltende Sperrstunde ab 22 Uhr wurde für die Silvesternacht aufgehoben. In der Gastronomie gilt grundsätzlich 2G - also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Es drohen Bußgelder für Gastronomen, die nicht kontrollieren, und Besucher, die sich ohne Impf- oder Genesenenausweis in Lokalen aufhalten. Die Obergrenze von zehn Personen gilt auch für private Veranstaltungen in angemieteten Räumen, also zum Beispiel für sogenannte geschlossene Gesellschaften.

Auch auf „publikumsträchtigen Plätzen“ im Freien dürfen sich zum Jahreswechsel nicht mehr als zehn Menschen treffen. Welche Plätze das konkret sind, legen die Landkreise und kreisfreien Städte fest.

Wie bereits im vergangenen Jahr gilt in Deutschland vor Silvester ein umfassendes Verkaufsverbot für Böller. In zahlreichen Städten Bayerns gibt es außerdem Verbotszonen. In München etwa ist das Böllern innerhalb des Mittleren Rings, in Augsburg in der Innenstadt, in Nürnberg auf und rund um die Kaiserburg, am Hauptmarkt und um die Lorenzkirche verboten.

© dpa-infocom, dpa:211230-99-542266/2

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