Fünf Tote, viele Verletzte:Anklage wegen Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

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Zahlreiche Einsatz- und Rettungskräfte sind nach einem schweren Zugunglück im Einsatz. Beschädigte Betonschwellen waren wohl die Hauptursache für das tödliche Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022. (Foto: Uwe Lein/dpa)

Die Staatsanwaltschaft München II verdächtigt drei Beschäftigte der Deutschen Bahn der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. Das Unglück wirft aber auch die Frage nach einem Systemversagen bei der Bahn auf.

Von Klaus Ott

Der Zeitpunkt ist recht ungewöhnlich. Kurz vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft München II wegen des Zugunglücks Mitte vergangenen Jahres bei Garmisch-Partenkirchen Anklage gegen drei Beschäftigte der Deutschen Bahn wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung erhoben. Am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug auf dem Weg nach München entgleist. Fünf Fahrgäste kamen ums Leben, 16 Personen wurden schwer und 62 Personen leicht verletzt. Die eingleisige Strecke war anschließend lange gesperrt.

Dass die Staatsanwaltschaft München II die Anklage so kurz vor dem Weihnachtsfest auf den Weg gebracht hat, lässt darauf schließen, dass die langwierigen und komplizierten Ermittlungen unbedingt noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollten. Der Anklage liegen mehrere Gutachten zugrunde. Für die drei Beschäftigten der Bahn gilt die Unschuldsvermutung. Nunmehr muss das Landgericht München II entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. Angesichts der schweren Vorwürfe und der Bedeutung des Falles ist aber von einem Prozess auszugehen, der dann irgendwann im kommenden Jahr beginnen würde.

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Bei dem entgleisten Regionalzug handelt es sich um eines der schlimmsten Zugunglücke in Bayern in den vergangenen Jahren. Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus. Bei dem absehbaren Prozess dürfte aber auch eine Rolle spielen, ob Systemversagen bei der Bahn vorlag. Große Teile des Schienennetzes sind jahrzehntelang vernachlässigt worden und in einem teils miserablen Zustand.

Das Unglück bei Garmisch-Partenkirchen hat sich im Nachhinein als besonders tragisch erwiesen. Eine am 20. Mai 2022, also genau zwei Wochen vor dem Unfall an der späteren Unglücksstelle vorgesehene Reparatur sei nicht erfolgt, besagen Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Deutscher Bahn. Der Anlagenverantwortliche habe am 24. Mai 2022 den Schwellenwechsel auf Oktober 2022 verschoben. Am 3. Juni entgleiste der Zug. Die Bahn hatte eine eigene Untersuchung eingeleitet und eine Anwaltskanzlei damit beauftragt.

Bei den drei Beschuldigten handelt es sich um den damaligen Verantwortlichen für die Bahnanlagen in einem großen Teil des Werdenfelser Landes; um den Streckeninspekteur, der die Trassen auf Schäden untersuchte; und einen damaligen Fahrdienstleiter. Dem Fahrdienstleiter habe ein Lokführer am Vortag des Unglücks ein "Hopsen" seines Zuges an der späteren Unfallstelle gemeldet. Der Fahrdienstleiter soll diesen Hinweis nicht wie vorgeschrieben weitergegeben haben. Wäre das geschehen, dann wäre die Strecke möglicherweise gesperrt worden. Oder es wäre zumindest eine sogenannte Langsam-Fahrstelle angeordnet worden; mit der Folge, dass eine Zugentgleisung weit weniger dramatische Folgen gehabt hätte.

So lautet die Verdachtslage. Dem Anlagen-Verantwortlichen wird offenbar angelastet, dass der betreffende Streckenteil nicht rechtzeitig repariert worden sei. Der für die Unfallstelle zuständige Inspekteur wiederum soll diesen Streckenabschnitt noch wenige Tage vor dem Unglück kontrolliert haben. Er soll zu dem Ergebnis gekommen sein, es sei weder eine Streckensperrung nötig; noch müsse eine Langsam-Fahrstelle eingerichtet werden. Das Unglück wirft allerdings zahlreiche Fragen auf, die über die Verantwortung der drei Bahn-Beschäftigten hinaus gehen.

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