Fall Mollath:Sofortige Freilassung oder geschlossene Psychiatrie

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Erklärt das Landgericht die Wiederaufnahmeanträge für zulässig und begründet, kommt Mollath sofort frei. (Foto: REUTERS)

Mollath könnte sofort freikommen - oder alles bleibt, wie es ist: Mehrere Ausgänge sind möglich, wenn das Landgericht Regensburg diese Woche über die Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet. Bei der Entscheidung könnte der Zeuge Braun eine zentrale Rolle spielen, der die Exfrau Mollaths belastet.

Von Olaf Przybilla

Das Landgericht Regensburg will voraussichtlich noch in dieser Woche über die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath entscheiden. Drei Varianten sind laut Gerichtssprecher Gerhard Lindner denkbar. Erklärt die 7. Strafkammer des Landgerichts die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung für zulässig und begründet, käme Mollath sofort frei. Verwirft die Kammer die Anträge als unzulässig, würde sich nichts ändern: Mollath bliebe in der geschlossenen Psychiatrie. Denkbar ist auch eine dritte Variante: Das Gericht erklärt die Anträge für zulässig, muss aber erst eigene Beweise erheben, um feststellen zu können, ob die Anträge auf Wiederaufnahme auch begründet sind. Auf diese Weise dürfte Mollath zwar hoffen, würde aber voraussichtlich vorläufig nicht freikommen.

Eine eigene Beweisaufnahme wäre etwa die Einvernahme des Zeugen Edward Braun. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg bereits vernommen, eigenen Angaben zufolge aber noch nicht vom Gericht geladen, das nun über die Anträge entscheidet. Nach Brauns Aussage bei der Staatsanwaltschaft sieht diese die Glaubwürdigkeit der früheren Frau Mollaths als erschüttert an. Sie soll davon gesprochen haben, sie werde ihrem Mann etwas anhängen.

In dem in Bayreuth erscheinenden Nordbayerischen Kurier hat die Exfrau Mollaths diese Darstellung inzwischen bestritten. Die Aussage Brauns, sie habe gesagt, "wenn Gustl die Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten", stimme nicht. "Von welchem Vermögen hätte ich das bezahlen sollen", fragte sie im Gespräch mit der Zeitung. Wie das Gericht die sich widersprechenden Aussagen bewertet, könnte von Bedeutung sein für die Frage, ob die Kammer die Anträge als begründet ansieht.

Fall Mollath
:Bilder aus der Geschlossenen

Aus der Psychiatrie, in der Gustl Mollath sieben Jahre im Maßregelvollzug leben musste, dringt kaum etwas nach außen. Die Berichterstattung ist schwierig, Bildaufnahmen sind Journalisten untersagt. Die hier erstmals veröffentlichten Aufnahmen stammen von einem Mitinsassen.

Von Olaf Przybilla

Merk schlägt verschiedene Varianten vor

In der Stellungnahme von Justizministerin Beate Merk (CSU) an das Bundesverfassungsgericht, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, werden weitere Varianten erörtert, wie Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden könnte. So sei zu prüfen, ob das Ziel des Maßregelvollzugs auch durch "weniger belastende Maßnahmen" erreicht werden könne.

Denkbar wäre eine "Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung" mit anschließender Führungsaufsicht und einer Betreuung durch einen Bewährungshelfer. Möglicherweise sei so "zumindest in Freiheit eine Behandlung der psychiatrischen Krankheit" Mollaths zu erreichen. Über solche Maßnahmen würde gegebenenfalls aber nicht das Landgericht Regensburg entscheiden, sondern die Strafvollstreckungskammer Bayreuth, die erst vor einem Monat die weitere Unterbringung Mollaths beschlossen hatte.

Fall Mollath, Blick in erschreckende Abgründe (Video: Süddeutsche.de, Foto: dpa)

Welche Rolle spielt das "neue Attest"?

Ob das kürzlich aufgetauchte "neue Attest" auf die Entscheidung des Gerichts Einfluss hat, werde man abwarten müssen, sagte Lindner. Die Exfrau Mollaths hat eigenen Angaben zufolge das Originalattest von 2001 gefunden, das einen gewaltsamen Übergriff Mollaths belegen soll. Sie hatte dieses vorige Woche der Staatsanwaltschaft übergeben. Vorgelegt hatte sie in der Gerichtsverhandlung 2006 lediglich einen neuen Ausdruck des Originals. Während auf dem Original der Vermerk des Unterzeichners "i.V." - also: in Vertretung - klar zu erkennen ist, war dies auf dem damals bei Gericht eingereichten Ausdruck nicht der Fall.

Für den Regensburger Staatsanwalt Wolfhard Meindl ändert sich durch das Auftauchen des Attestes nichts. Eingereicht worden sei 2006 zweifelsohne besagter Ausdruck. Diesem folgend sei das Gericht davon ausgegangen, dass eine erfahrene Nürnberger Ärztin das Attest ausgestellt habe - und nicht deren Sohn, sagte Meindl im SZ-Gespräch: Das Dokument dürfte insofern "ohne Bedeutung" sein.

Unterdessen hat das Regensburger Gericht einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt Gerhard Strate abgelehnt. Er hält einen beisitzenden Richter für befangen, nachdem dieser mit der Causa schon einmal befasst war. Das Gericht wies dies am Montag als unbegründet zurück. Sollte wie angekündigt dagegen Beschwerde eingelegt werden, könnte es "noch zu Verzögerungen kommen", sagte Lindner.

© SZ vom 16.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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