Fall Mollath:Wie die Justiz eine Zeugenaussage missachtete

Brief ohne Folgen: Im Mollath-Untersuchungsausschuss kann ein Abteilungsleiter des Justizministerium nicht erklären, warum die wichtige Aussage eines Zahnarztes unberücksichtigt blieb. Dieser hatte über ein Telefonat mit der Ex-Frau Mollaths berichtet.

Von Olaf Przybilla

Die Justiz in Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Bayreuth ist mit der Causa Mollath beschäftigt, im Justizministerium sind es überdies drei Fachreferate.Im Untersuchungsausschuss versucht der Leiter der Strafrechtsabteilung zu erklären, warum die eingereichte Aussage des Zahnarztes Edward Braun - gerichtet bereits im November 2011 ans Justizministerium - keine Folgen hatte. Warum aber exakt dieselbe Aussage im Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft eine tragende Rolle spiele.

Braun hatte über ein Telefonat mit der Ex-Frau Mollaths berichtetet, in dem diese gesagt haben soll, sie hänge Mollath was an. Unterdessen äußerte sich die 52-Jährige erstmals öffentlich. In einem Interview mit dem Nordbayerischen Kurier bestritt sie, dass Schwarzgeld-Schiebereien jemals ein Thema zwischen ihr und ihrem Ex-Mann waren. Das Thema sei erst aufgekommen, nachdem sie ihn verlassen habe.

Die Vorgänge im Justizministerium erklärt der Abteilungsleiter Udo Gramm so: 2011 habe man keine Kenntnis über all das gehabt, was inzwischen ans Tageslicht gekommen ist. Die Justizministerin habe im November 2012 deswegen einen Antrag angewiesen, weil binnen kurzer Zeit drei neue Fragen im Raum standen: Erst hatte der Stern darüber berichtet, dass das Attest nicht von der Ärztin stamme, die im Urteil steht. Dann hatte die Süddeutsche Zeitung einen Gutachter zitiert, der sagt, er könne sich vorstellen, warum Mollath ihn in Schwarzgeldkreise eingereiht habe. Und die Nürnberger Nachrichten hatten vom Anruf des Richters Otto Brixner bei der Steuerbehörde berichtet. Dies zusammen habe die Ministerin dazu bewogen, den Antrag zu veranlassen.

Wie genau dieser Auftrag erteilt wurde, darüber gibt es nun ein interessantes Detail. Beate Merk wird in der Südwestpresse zitiert, sie habe die Staatsanwaltschaft um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten. "Die wollte nicht. Da habe ich sie zum ersten Mal in den zehn Jahren als Justizministerin dazu angewiesen." Das war der Aussage des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich in der letzten Ausschusssitzung so nicht zu entnehmen gewesen. Nerlich hatte lediglich erklärt: Diesen Auftrag der Ministerin habe er sich schriftlich geben lassen.

Den Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank habe die Ministerin erst Monate, nachdem ihn die Nürnberger Staatsanwaltschaft vorliegen hatte, persönlich gelesen. Und zwar kurz nachdem sie in einem Interview mit "Report Mainz" - darauf angesprochen - keine rein glückliche Figur gemacht hatte. Davor habe sie sich auf die Zusammenfassungen der Staatsanwaltschaft verlassen.

Ob sich das Ministerium durch den offenkundig selektiv geratenen Bericht der Staatsanwaltschaft "nicht eingeseift" fühle, will Martin Runge von den Grünen wissen. Gramm weist darauf hin, dass die strafrechtliche Einschätzung des Bankberichts ja weiter aufrecht erhalten werde. Florian Streibl (FW) wundert sich trotzdem, dass die Ministerin den Bankbericht neun Monate nicht angefordert habe. Obwohl doch die Sache längst bekannt war.

Die Briefe von Braun hätten die Ministerin nicht erreicht, sagt der Referatsleiter. Aber die seien doch an Merk persönlich gerichtet gewesen, moniert Inge Aures (SPD). Wann denn der Bürger davon ausgehen könne, dass so was beim Adressaten ankomme. Wie genau da die Regeln sind, wisse er nicht, sagt Gramm.

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