Prozess:Zugunglück von Bad Aibling: Dreieinhalb Jahre Haft für Fahrdienstleiter

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  • Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
  • Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern kamen zwölf Menschen ums Leben, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling ist Fahrdienstleiter Michael P. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, befand das Landgericht Traunstein. P. sei alleine verantwortlich für den Frontalzusammenstoß zweier Meridian-Züge, bei dem am 9. Februar zwölf Menschen ums Leben kamen und 89 verletzt wurden.

Der 40-Jährige hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am Faschingsdienstag in dem oberbayerischen Kurort verbotenerweise das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Mutmaßlich davon abgelenkt, stellte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch. Die Züge rasten auf eingleisiger Strecke frontal ineinander.

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An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Mit dem Strafmaß von dreieinhalb Jahren blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Alternativ hatte sie im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe maximal zweieinhalb Jahre gefordert.

Abweichend von der Anklage verurteilte das Gericht P. bei den Fällen der fahrlässigen Körperverletzung wegen 85 Taten und nicht wie angeklagt wegen 89 Taten. Das Gericht ordnete außerdem die Fortdauer der Haft für den seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten an.

Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem "ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil" beigetragen.

Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

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