Justiz:"Sie macht einfach ihren Job, und das sehr gut"

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Sie verkündete den Freispruch im "Badewannen-Fall": Elisabeth Ehrl, Vorsitzende Richterin an der Schwurgerichtskammer am Landgericht München. (Foto: Stephan Rumpf)

Akribisch, mitfühlend und eigentlich nicht zimperlich: Elisabeth Ehrl, die Vorsitzende Richterin, die im Münchner "Badewannen-Fall" nach 13 Jahren einen Justizirrtum korrigiert hat.

Von Susi Wimmer

"Wurde auch Zeit", knurrt ein Richter am Gang, "das war schlampig ermittelt." Das Urteil im sogenannten Badewannen-Fall macht in den Gängen am Landgericht München I die Runde, und in den Medien wird die Frau gefeiert, die in ihrer Urteilsbegründung deutliche und angemessene Worte fand: Elisabeth Ehrl, Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer. Sie sprach Manfred Genditzki frei, den Mann, der 13 Jahre und sechs Monate wegen eines Mordes im Gefängnis saß, den er laut Ehrl nicht begangen hatte; den es nicht einmal gab. Sie sagte: "Es tut uns wirklich aufrichtig leid, dass Ihnen viele Jahre Ihres Lebens in Freiheit genommen wurden."

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Das Gericht kritisiert die Ermittler und die Staatsanwaltschaft im Fall des sogenannten Badewannen-Mordes scharf. Manfred Genditzki musste dafür 13 Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen. Der Tod der alten Frau war ein Unfall.

Von Hans Holzhaider

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