Fürstenfeldbruck:Bayerns Friseure dürfen keine Hausbesuche machen

Einer Kundin werden im Friseursalon die Haare frisiert. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Friseure dürfen mit der Schließung eines Schlupflochs in der Bremer Corona-Verordnung bundesweit vorerst weiter keine Kunden bedienen - ob im Laden oder bei...

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München (dpa/lby) - Friseure dürfen mit der Schließung eines Schlupflochs in der Bremer Corona-Verordnung bundesweit vorerst weiter keine Kunden bedienen - ob im Laden oder bei Hausbesuchen. Die in der Hansestadt bislang erlaubten Friseurbesuche bei Kunden sollen nun ebenfalls verboten werden. „Das soll jetzt geändert werden“, sagte ein Sprecher des Bremer Gesundheitsressorts dazu am Mittwoch. In Bayern ist die Corona-Verordnung ohnehin weitreichender formuliert.

Die Bremer Friseurinnung hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil sie ihre Mitglieder informiert hatte, dass Hausbesuche nach der dortigen Corona-Verordnung bislang nicht verboten waren. Laut der noch geltenden Bremer Verordnung ist die Schließung aller „Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege“ angeordnet, gleichzeitig sind Handwerks- und Dienstleistungen erlaubt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

In der bayerischen Verordnung dagegen sind nicht die Betriebe geschlossen, sondern die betreffenden Dienstleistungen als solche verboten, unabhängig vom Ort des Geschehens: „Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt“, heißt es in der derzeit gültigen Fassung der bayerischen Corona-Verordnung.

Die Landesinnung der Friseure dringt seit Wochen auf Lockerungen, bislang vergeblich. „Wir brauchen eine Perspektive für unsere Salons“, forderte Landesinnungsmeister Christian Kaiser zu Wochenbeginn.

© dpa-infocom, dpa:210127-99-190885/3

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