CSU-Politiker Otmar Bernhard:214 200 Euro Honorar für Beratung beim Mittagessen?

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Otmar Bernhard war von 2007 bis 2008 bayerischer Umweltminister. Danach arbeitete er wieder als Anwalt. (Foto: dpa)
  • Der kirchennahe Sozialkonzern Augustinum verlangt 214 200 Euro Honorar von dem CSU-Politiker Otmar Bernhard zurück.
  • Der Jurist habe die entsprechenden Beraterdienste gar nicht geleistet, vermutet die gemeinnützige Unternehmensgruppe.
  • Bislang weigert sich Bernhard, Akten herauszugeben und somit zur Aufklärung über den Fall beizutragen.

Von Klaus Ott, München

Otmar Bernhard, Rechtsanwalt und CSU-Landtagsabgeordneter, ist Streit gewohnt. Das bringen die beiden Jobs einfach mit sich. Doch so viel Ärger wie in diesen Wochen und Monaten dürfte der 69-Jährige noch selten gehabt haben. Der kirchennahe Sozialkonzern Augustinum, Deutschlands größter Betreiber von Senioren-Stiften, verlangt 214 200 Euro Honorar zurück. Der Jurist habe die entsprechenden Beraterdienste gar nicht geleistet, vermutet die gemeinnützige Unternehmensgruppe.

Licht ins Dunkel könnte die Handakte bringen, die jeder Anwalt über seine Fälle führen sollte. Das Augustinum hat Bernhard aufgefordert, diese Akten herauszugeben. Aber ohne Erfolg. Bernhard habe "die Handakte zu seiner Beratung nicht herausgegeben", teilte der Sozialkonzern auf SZ-Anfrage mit.

Das wirft gleich mehrere Fragen auf: Hat der Jurist und CSU-Mann überhaupt eine solche Akte geführt, als er von 2009 bis 2013 von einer Tochterfirma des Augustinums vierteljährlich 10 710 Euro inklusive Umsatzsteuer kassierte? Falls nein, warum nicht? Falls ja, warum rückt Bernhard dann die Unterlagen nicht einfach heraus und dokumentiert seine Leistungen, um die Vorwürfe zu entkräften?

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214 200 Euro Honorar kassierte Otmar Bernhard als Anwalt vom kirchennahen Augustinum. Aber war er überhaupt für den Sozialkonzern tätig?

Von Klaus Ott

Der Anwalt und Abgeordnete äußert sich nicht in der Öffentlichkeit, wegen seiner Schweigepflicht als Jurist. Die gilt aber natürlich nicht gegenüber dem eigenen Mandanten, dem Augustinum. Der Sozialkonzern hat bereits im Sommer, als Bernhards hohe Rechnungen intern nachträglich aufgefallen und geprüft worden waren, mehrere "Ungereimtheiten" aufgelistet.

Was die Kanzlei CMS dem Politiker vorwirft

Die für das Augustinum tätige Kanzlei CMS schrieb am 3. Juli 2015 der Staatsanwaltschaft München I, offenbar sei für Bernhards Beraterdienste gar keine Vergütungs-Vereinbarung geschlossen worden, obwohl das erforderlich gewesen wäre. Ansprechpartner des Anwalts und CSU-Politikers im Augustinum war der damalige Geschäftsführer Kurt Wilkin gewesen, der im Frühjahr 2014 wegen dubioser Immobiliendeals mit zahlreichen Senioren-Stiften gefeuert worden war. Mit diesen Deals hat Bernhard nach dem Stand der Dinge nichts zu tun. Aber mit Wilkin hatte er viel zu tun. Dass die beiden das hohe Honorar offenbar mündlich ausmachten, kann sich das Augustinum nur schwer erklären.

Offenbar seien Bernhard und Wilkin nicht an einer "sauberen Dokumentation" der Beratung interessiert gewesen, heißt es im CMS-Schreiben vom 3. Juli an die Staatsanwaltschaft. Wenige Tage später erhielt die CMS Post von einem CSU-Fraktionskollegen Bernhards, von Alfred Sauter. Der frühere Justizminister und Anwalt Sauter ließ die CMS wissen, er vertrete Bernhard. Sauter teilte mit, sein Mandant Bernhard habe bei Beginn des Beraterjobs eine schriftliche Vergütungsvereinbarung angeboten. Das Augustinum habe das nicht für erforderlich gehalten. Anschließend listete Sauter elf Punkte auf, von Pflegerecht bis Rechtsentwicklungen, zu denen Bernhard den Konzern beraten habe.

50 Arbeitsessen zwischen 2009 und 2013

Dem Augustinum genügte das nicht. Die Kanzlei CMS übermittelte am 14. Juli Sauters Schreiben der Staatsanwaltschaft und kommentierte es mit den Worten, der Brief sei unbefriedigend und nicht aussagekräftig. CMS hat der Staatsanwaltschaft noch mehr "Auffälligkeiten" aufgelistet. Offenbar wolle Bernhard seine Beraterdienste zu den von ihm genannten komplexen Themen im formlosen Gespräch bei Arbeitsessen mit dem damaligen Augustinum-Chef Wilkin geleistet haben.

Eine fundierte Beratungsbeziehung dieser Art, schrieb CMS, sei nicht vorstellbar. Bernhard will sich mit Wilkin von 2009 bis 2013 bei circa 50 Arbeitsessen getroffen haben. Auch bei diesen Gelegenheiten sei die Beratung erfolgt. Wilkin hatte diese Arbeitsessen in Restaurants beim Augustinum abgerechnet. Bei einer sehr großen Anzahl der Belege sei aber der Anlass beziehungsweise der Grund der Bewirtung nicht lesbar, schrieb CMS der Staatsanwaltschaft.

Die Kanzlei hat zudem herausgefunden, dass bei vier dieser angeblichen Essenstermine Plenarsitzungen im Landtag stattgefunden hätten. An denen habe Bernhard ausweislich der Protokolle teilgenommen. Das betreffende Restaurant sei aber fünf Kilometer vom Parlament entfernt und biete sich nicht für eine kurze Unterbrechung der Landtagssitzung an, teilte CMS der Staatsanwaltschaft mit. Deshalb dränge sich der Verdacht auf, dass mehrere der offiziell genannten Mittagessen von Wilkin mit Bernhard in dieser Form gar nicht stattgefunden hätten. Möglicherweise habe Wilkin mit einer anderen, unbekannten Person auf Kosten des Augustinums gespeist und dies dann als Geschäftsessen mit Bernhard abgerechnet. Der CSU-Politiker und Jurist, der nun nicht mehr von Sauter vertreten wird, nimmt zwar zu alledem nicht Stellung. Bekannt ist aber, dass Bernhard die Vorwürfe zurückweist.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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