Hinweis: Das Innenministerium hat am 15. November die übergangsweise möglichen "sportlichen Eigenaktivitäten" von nicht geimpften Jugendlichen konkretisiert: "Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Vereinssport oder ob jemand privat seine Bahnen in einem Hallenbad zieht." Der Besuch von Bädern oder auch Fitnessstudios ist demnach auf Basis der Schultestungen gestattet.
Nach Inkrafttreten von 2G:Jugendliche im "Freizeit-Lockdown"
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Das Umschalten der bayerischen Corona-Ampel auf Rot trifft ungeimpfte Schüler ab zwölf Jahren hart. Denn auch für sie sind Besuche in Hallenbädern oder Kinos verboten.
Von Johann Osel und Viktoria Spinrad, München
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