Coburg:„Reichsbürger“-Treff in Schule: Verfahren eingestellt

Nach Auflösung eines Treffens von Anhängern der "Reichsbürger"-Szene in einer Coburger Schule sind die Ermittlungen gegen den Schul-Hausmeister eingestellt...

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Coburg (dpa/lby) - Nach Auflösung eines Treffens von Anhängern der „Reichsbürger“-Szene in einer Coburger Schule sind die Ermittlungen gegen den Schul-Hausmeister eingestellt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, den 55 sogenannten Reichsbürgern für das illegale Treffen aufgesperrt zu haben. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil die Schule keinen Strafantrag gestellt habe, sagte ein Sprecher der Coburger Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde kann einen Hausfriedensbruch, anders als zum Beispiel eine Körperverletzung, nur auf Antrag und nicht auf eigene Faust verfolgen.

Der Schulleiter der Waldorfschule, Hans-Joachim Döhner, begründete die Entscheidung gegen einen Strafantrag damit, dass die rechtlichen Grundlagen fehlten, um den Vorfall zu belangen. Die Staatsanwaltschaft kommentierte diese Einschätzung nicht. „Uns war wichtig, dass das Arbeitsverhältnis schnell beendet wird“, sagte Döhner. Das passierte demnach umgehend nach dem Vorfall.

„Reichsbürger“ sind Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland als Staatsgebilde ablehnen und ihren Organen oft Korruption und verwerfliche Ziele vorwerfen. Sie rufen oft ihre eigenen Staaten und Gesetze aus und lehnen jegliche Staatsgewalt kategorisch ab. Die Polizei hatte das illegale Treffen Anfang Februar aufgelöst, bei einer Teilnehmerin waren später Schusswaffen gefunden worden.

In einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung erklärte die Rudolf-Steiner-Schule, dass das Treffen und die bundesweite Berichterstattung zu erheblichen Belastungen für die Schulgemeinschaft geführt hatten. Trotz der sofortigen Distanzierung „sah sich die Schule mehrfach Verdächtigungen ausgesetzt, den Reichsbürgern nahe zu stehen oder deren Bestrebungen zu tolerieren.“ Man stelle klar, dass „Reichsbürger oder ähnliche verfassungsfeindliche Bewegungen“ in der Schulgemeinschaft nicht toleriert werden.

© dpa-infocom, dpa:220920-99-830816/2

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