Ansbach:Gericht kippt Auftrittsverbot für Löwe, Nashorn und Elefant

Ansbach: Tiger und Löwe in der Manege des Circus Krone. Das ist nun auch in Ansbach wieder erlaubt.

Tiger und Löwe in der Manege des Circus Krone. Das ist nun auch in Ansbach wieder erlaubt.

(Foto: Catherina Hess)
  • Der Stadtrat von Ansbach hat beschlossen, den Veranstaltungsplatz auf einem ehemaligen Messegelände nur an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine Wildtiere mit sich führen.
  • Gegen diese Einschränkung hat der Circus Krone erfolgreich beim Verwaltungsgericht Ansbach geklagt.
  • Die Stadt hat die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Von Claudia Henzler

Der Circus Krone hat sich erfolgreich gegen ein Auftrittsverbot in der Stadt Ansbach durchgesetzt. Die mittelfränkische Stadt darf das Unternehmen nicht wegen Löwen, Nashorn und Elefanten von ihrem Veranstaltungsgelände ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch entschieden. Es gab einem Eilantrag statt, in dem der Zirkus gefordert hatte, den Veranstaltungsplatz auf einem ehemaligen Messegelände für ein Gastspiel im Oktober nutzen zu dürfen.

Der Stadtrat hatte im Sommer mit knapper Mehrheit beschlossen, die Fläche nur an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine Wildtiere mit sich führen. "Diese Widmung ist so nicht haltbar", sagt Alexander Heinold, Vorsitzender Richter am Ansbacher Verwaltungsgericht. Eine grundsätzliche Regelung über das Zur-Schau-Stellen von Wildtieren sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers.

Die Stadt war der Ansicht, dass ein kommunales Veranstaltungsgelände ein freiwilliges Angebot sei und die Stadt dabei einen weiten Spielraum habe. Die Richter stellten klar, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht dazu berechtige, Tierhaltung zu unterbinden, die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaube. Das Verbot greife "in diskriminierender und nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein".

Die Tierrechtsorganisation Peta hatte den Ansbacher Stadtratsbeschluss im Sommer euphorisch als "wegweisende Entscheidung" begrüßt und andere Städte zur Nachahmung aufgerufen. Ansbach war Angaben der Tierschützer zu Folge die hundertste deutsche Stadt, die ein solches Verbot beschlossen hatte. Einige dieser Verbote wurden vor Gericht anschließend für unwirksam erklärt, etwa in Chemnitz oder Schwerin.

Der Circus Krone begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und kündigte an, weiter gegen solche Auftrittsbeschränkungen vorzugehen. Einige Städte hätten die Verbote von sich aus zurückgezogen, sagt Harald Ortlepp, der im Tourneebüro des Unternehmens arbeitet. "Da wo wir geklagt haben, haben wir gewonnen." Zahlen könne er nicht nennen, aber wenn es nach dem Zirkus geht, solle der Klageweg ohnehin "die absolute Ausnahme" sein, denn: "Es vergiftet die Stimmung in den Städten", sagt Ortlepp. Ihm ist deshalb wichtig zu betonen, dass es dem Circus Krone jetzt nicht darum gehe "mit dem großen Grinsen des Siegers rumzulaufen - der Eindruck soll auf gar keinen Fall entstehen".

Die Stadt Ansbach hat die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Dann müsste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Thema befassen. Wie es aussieht, wird Krone aber ohnehin im Herbst das letzte Mal seine Zelte in Ansbach aufschlagen können. Denn die Stadt will das Veranstaltungsgelände überplanen und dort ein neues Stadtviertel bauen.

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