Finanzskandal:Bistum Eichstätt holt sich Millionen aus den USA zurück

Lesezeit: 2 min

Bis Sommer 2023 sollen rund 18 Millionen Dollar zurück nach Eichstätt fließen. Darauf haben sich das Bistum und ein Immobilienunternehmen aus Texas geeinigt. (Foto: imago/Winfried Rothermel)

Mit dem Geld der bayerischen Diözese hatte ein Immobilienentwickler Shopping-Center in die texanische Landschaft gestellt. Nun gab es einen außergerichtlichen Vergleich. Der finanzielle Schaden ist damit aber nicht beseitigt.

Von Annette Zoch, München

Das Bistum Eichstätt kann bei der Aufarbeitung seines Finanzskandals einen Erfolg verbuchen: Die Diözese hat sich in den USA außergerichtlich mit einem texanischen Immobilienentwickler geeinigt. Das teilte das Bistum am Freitag mit. Bis zum Sommer 2023 sollen demnach rund 18 Millionen US-Dollar nach Eichstätt zurückfließen, insgesamt umfasst der Vergleich eine Summe von 26 Millionen US-Dollar. Rechnet man bereits geleistete Rückzahlungen, auch von anderen Projektentwicklern, mit ein, komme man am Ende auf ein Gesamtvolumen von rund 39 Millionen US-Dollar. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke nennt die Einigung einen "Meilenstein".

Der Finanzskandal beschäftigt die oberbayerische Diözese bereits seit mehr als vier Jahren, im Februar 2018 war er bekannt geworden. Der damalige Vize-Finanzdirektor des Bistums soll, so steht es in einem Anfang 2019 vorgelegten Untersuchungsbericht der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), für Geldanlagen in Immobilien 31 ungesicherte Darlehen über insgesamt rund 60 Millionen Dollar vergeben haben, unter anderem in Texas.

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Die Kanzlei sprach damals von einem "System Eichstätt", das ein "enger Zirkel hochrangiger Kleriker" installiert habe. Die Männer seien nicht nur inkompetent, sondern auch noch Berater und Kontrolleure in einem gewesen. Rechtsanwalt Ulrich Wastl nannte es damals "Feuchtbiotop für Straftäter im Vermögensbereich".

Die Staatsanwaltschaft München II hatte erst im Sommer Anklage gegen den Vize-Finanzdirektor wegen Untreue und Bestechlichkeit erhoben. Auch gegen den Ex-Geschäftspartner des Bistums, der bei den Immobiliendeals mitgemacht haben soll, wurde Anklage erhoben. Das Landgericht München II hat über eine Zulassung noch nicht entschieden.

Parallel dazu versuchte die Diözese, sich die rund 60 Millionen Dollar aus den USA zurückzuholen. Bis heute sind rund 21 Millionen US-Dollar wieder in die Kirchenkassen geflossen, allein mehr als acht Millionen US-Dollar stammen von dem US-Immobilienentwickler, mit dem man sich jetzt außergerichtlich geeinigt hat. Er hatte mit dem Geld des bayerischen Bistums unter anderem Shopping-Malls in die texanische Landschaft gepflanzt. An diesem Montag sollte eigentlich vor einem Bezirksgericht in Dallas, Texas, ein Prozess gegen ihn und 23 seiner Projektgesellschaften beginnen, das Bistum hatte ihn auf Schadenersatz verklagt.

Ohne den Vergleich wäre die Diözese im schlimmsten Fall wohl leer ausgegangen

Jahrelang, so heißt es von den Anwälten, habe er versucht, den Prozess zu verzögern. Als der Diözese schließlich bekannt geworden sei, dass er versucht habe, einige Immobilien zu verkaufen, habe sie in Dallas im Frühjahr 2022 eine einstweilige Verfügung erstritten. Diese habe zu umfassenden Kontensperrungen und Verkaufsverboten geführt, sodass der Beklagte schließlich zum Vergleich bereit war. "Ohne den Vergleich hätte die Diözese auch mit einem erfolgreichen Prozess wegen der ungesicherten Darlehen im schlimmsten Fall leer ausgehen können", sagt Rechtsanwalt Philippe Litzka von der Kanzlei WSW.

Die komplette Summe von 60 Millionen Dollar wird das Bistum Eichstätt wohl nicht zurückholen können. Die nun erzielte Vergleichssumme beläuft sich auf rund 26 Millionen Dollar. Sie setzt sich zusammen aus bereits geleisteten Rückzahlungen von 8,2 Millionen Dollar. Bis zum Ende des ersten Quartals 2023 sollen weitere 8,4 Millionen Dollar fließen. Aus Immobilienverkäufen des Projektentwicklers erwarte man noch zusätzliche 10 Millionen Dollar. Zudem habe sich die Diözese als Teil des Vergleichs Mindestverkaufswerte und eigene Vollstreckungsmöglichkeiten zusichern lassen, um die Verkäufe zu überwachen, sagt Anwalt Litzka. Eine solch weitreichende Kontrollmöglichkeit der Diözese wäre mit einem Gerichtsurteil nicht möglich gewesen.

Das Bistum hat so zudem die üblichen Kosten für einen Prozess in den USA gespart. Und die sind bekanntlich hoch. Trotzdem: Anwälte, Berater und Gutachter haben bis jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag gekostet, wie das Bistum erklärt. Auf der Habenseite landen könnten noch Ansprüche, die die Diözese gerade vor dem Landgericht Ingolstadt und außergerichtlich gegen frühere Verantwortliche geltend macht. "Das Bistum hat einen enormen Schaden erlitten", sagt Bischof Gregor Maria Hanke. "Aber es hat auch einen langen Atem bewiesen."

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