Kein Abschuss:Wolf im Altmühltal darf weiterleben

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Wölfe sind sehr soziale Tiere. Hier ein Rudel in einem Natur- und Umweltpark in Güstrow. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Das Raubtier hatte mehrere Schafe gerissen, die Regierung von Oberbayern weist den Abschussantrag des Bauernverbands dennoch zurück - aus einem einfachen Grund.

Von Christian Sebald

Der Wolf im Altmühltal, der im Sommer wiederholt Schafe gerissen hat, darf nicht abgeschossen werden. Das hat jetzt die Regierung von Oberbayern entschieden und damit den Abschussantrag des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abgewiesen. Als Grund nannte ein Sprecher der Bezirksregierung, dass die Schafe, die den Rissen zum Opfer gefallen sind, zumeist ohne wirksamen Herdenschutz waren. "Da deshalb davon auszugehen war, dass zur Vermeidung von Nutztierrissen geeignete und zumutbare Alternativen zu einer Tötung vorhanden waren, kam die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht in Betracht", sagte der Sprecher. Unabhängig davon wies er darauf hin, dass seit 22. August keine Übergriffe des Wolfes mehr dokumentiert sind.

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Im Altmühltal hat sich in diesem Frühsommer ein Wolfsrudel mit sieben Jungen etabliert. Die Fähe hat sich vor mehr als drei Jahren in der Region niedergelassen. Seither wird das Altmühltal offiziell als Wolfsregion geführt. Die Halter von Schafen und anderen Weidetieren wurden wiederholt aufgefordert, ihre Herden vor Übergriffen zu sichern. Vor einem Jahr wurde der Rüde nachgewiesen. Die Fähe und der Rüde waren lange unauffällig. Seit sie Junge haben, gab es aber wiederholt Übergriffe, bei denen Schafe, eine Ziege und Gatterwild getötet wurden. Unter den Bauern kursierten deshalb alsbald Forderungen, dass man zumindest den Rüden abschießen müsse.

In ihrem Ablehnungsbescheid weist die Bezirksregierung darauf hin, dass Wölfe besonders streng geschützt sind und es verboten ist, sie zu töten. Eine Ausnahme sei nur in eng begrenzten Fällen möglich. Zwar könnten sogenannte ernste wirtschaftliche Schäden, zu denen Nutztierrisse zählen können, eine solche begründen. Aber eine weitere Voraussetzung sei, dass "zumutbare Alternativen zur Tötung nicht infrage kommen". Zu diesen zählten laut Aktionsplan Wolf der Staatsregierung Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere elektrische Weideschutzzäune. Bei den im Abschussantrag angeführten Nutztierrissen sei ein solcher Herdenschutz "überwiegend" nicht vorhanden gewesen. Fachleute hatten dem Abschussantrag von vorneherein keine Chance auf Erfolg gegeben. Aus dem Altmühltal wird berichtet, dass das Rudel nach wie vor komplett unterwegs sei.

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