Artenschutz:Wolfshybriden in der Rhön sollen abgeschossen werden

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Ein Wolfshybrid ist eine Mischung aus Hund und Wolf. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Nach Schafsrissen in der Grenzregion zwischen Bayern und Thüringen beschließt das Landesamt für Umwelt die Entnahme der Jungtiere - so wie es das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht.

Von Christian Sebald

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat fünf junge Wolfshybriden zum Abschuss freigegeben, die mit ihrer Mutter in der bayerisch-thüringischen Rhön umherstreifen. Die Behörde beruft sich dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass Wolfshybriden - also Mischlinge zwischen Wölfen und Hunden - aus der freien Natur entnommen werden müssen. Hintergrund der Entscheidung ist der Riss von drei Schafen im Landkreis Rhön-Grabfeld.

Bei der Untersuchung des Genmaterials an den drei Kadavern stellten Experten nicht nur Gensequenzen der Wölfin fest, sondern auch der jungen Hybriden. Daraufhin fiel die Entscheidung für deren Abschuss. Die Wölfin, deren offizieller Name GW1422f lautet, bleibt streng geschützt und ist von dem Beschluss nicht betroffen. Sie ist seit drei Jahren in der Rhön unterwegs. Erstmals wurde sie 2019 auf hessischer Seite nachgewiesen, ein Jahr später in Thüringen und im Oktober 2021 dann auch auf bayerischer Seite. Bis zu den aktuellen Schafsrissen verhielt sie sich weitgehend unauffällig.

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In diesem Frühjahr wurde aus Thüringen bekannt, dass sich die Wölfin offenkundig mit einem Haushund verpaart hat. Paarungen zwischen Wölfen und Hunden in freier Natur gelten als sehr selten, sie kommen praktisch nur dann vor, wenn der Wolf oder die Wölfin keinen Geschlechtspartner der eigenen Art findet. Anfang August wurde die Wölfin samt Nachwuchs in Thüringen von einer Fotofalle aufgenommen. Das Fell der Welpen, die damals ungefähr ein Vierteljahr alt waren, war ungewöhnlich grau und schwarz gefärbt, wie es bei Wölfen eigentlich nicht vorkommt. Das thüringische Umweltministerium schaltete darauf zwei Fachstellen ein. Sie erklärten, dass es sich bei den fünf Jungtieren um Hybriden handelt. Noch im August fiel in Thüringen die Entscheidung, die Jungtiere abzuschießen - ebenfalls unter Berufung auf das Bundesnaturschutzgesetz.

Landläufig heißt es immer wieder, Wolfshybriden hätten weniger Scheu vor Menschen, sie seien wegen ihrer Hundevorfahren zutraulicher als Wölfe und stellten deshalb eine größere Gefahr dar. Doch das stimmt so nicht, zumindest gibt es bisher keinerlei Belege dafür. Experten zufolge gibt es weder Hinweise darauf, dass wild lebende Hybriden eher als Wölfe die Nähe zu menschlichen Siedlungen suchen, noch dass sie bevorzugt Schafe oder andere Nutztiere angreifen. Das Problem ist ein anderes. Artenschützer befürchten, dass eine unkontrollierte Paarung von Wölfen und Hunden langfristig ein genetisches Risiko für eine Wolfspopulation werden kann, vor allem wenn diese vergleichsweise klein und nicht stabil ist. Deshalb plädieren sie für die Entnahme von Hybriden aus der freien Natur. Wenn die Tiere älter als drei Monate sind, bedeutet das ihren Abschuss, weil sie sich dann nicht mehr an ein Leben in einem Gehege gewöhnen können.

Am LfU stehen sie nun vor der Herausforderung, die Abschuss-Entscheidung umzusetzen. Dazu müssen sie nicht nur die bevorzugten Aufenthaltsorte der Wölfin und ihres Nachwuchses identifizieren. Sondern auch die Jäger für den Abschuss der Hybriden bestimmen. Das bürokratische Verfahren dafür ist vergleichsweise aufwendig. So müssen die Jäger, die für den Abschuss in Frage kommen, nachweisen, dass sie dazu auch wirklich in der Lage sind.

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