Mitten in Bayern:Vertrauen schien besser

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Die staatliche Schlösserverwaltung ließ sich zwar monatelang brav 3-G-Nachweise zeigen, wollte dazu aber möglichst keine Ausweise kontrollieren.

Von Matthias Köpf

Die bayerischen Königsschlösser sind ja immer schon Illusionsgebäude gewesen. Speziell Ludwig II. wollte sich halt gerne ein bisschen beschwindeln lassen von seinen Traumimmobilien. Er wollte als französischer Sonnenkönig aus dem Spiegel schauen, den mittelalterlichen Burgherren geben oder auch mal einen auf byzantinischer Herrscher machen wie mit jenem Palast, den er ursprünglich anstelle von Linderhof ins Graswangtal wuchten wollte. All die Schlösser sind längst an den Freistaat Bayern übergegangen, der zwar ebenfalls erhebliche Haushaltsmittel in das ganze Sammelsurium stecken muss, damit aber auch viele Gäste anlockt. Und der sich wiederum von diesen Gästen, wenn die es denn wollten, bis vor Kurzem bereitwillig ein bisschen beschwindeln ließ.

Denn mal abgesehen davon, dass die Staatsregierung als ganze der vierten Corona-Welle lange nicht allzu entschlossen begegnet ist: Die staatliche Schlösserverwaltung hat den Besuchern bis neulich höchstens tief in die Augen geschaut, aber möglichst nicht in den Ausweis. Dazu gab es Anfang September sogar eine schriftliche Nachricht des obersten Schlösserverwalters an seine Statthalter. Es gebe "keine Pflicht, neben den Bescheinigungen und Zertifikaten zur Überprüfung der 3-G-Regel auch noch Ausweispapiere zu kontrollieren", heißt es darin. Deshalb könne man auch, fett gedruckt, "ab sofort darauf verzichten!" Die Pressestelle möge die Hinweise auf der Homepage entsprechend ändern.

Wobei die zwei Tage zuvor beschlossenen Regeln für den Freistaat ohnehin als Lockerungen galten. Da passte es gut, dass zwar auch Schlossbesucher fortan einen 3-G-Nachweis führen sollten, aber zugleich nicht beweisen mussten, dass es auch wirklich ihr eigener Nachweis ist. "Ach, geh!", dachte sich da offenbar auch der Staat als Schlossherr. Nötig sei nur eine "Plausibilitätskontrolle", hieß es noch ein paar Wochen später aus dem übergeordneten Finanzministerium, nachdem sich eine Person, die bitte nicht zu genau hinschauen sollte, über diese Anweisung beschwert hatte. Kontrolle mag gut sein, Vertrauen schien besser.

Ob Hotspot oder nicht: Wieder ein paar Wochen später gilt nun in allen Schlössern 2G. Auf der Homepage heißt es, ein Nachweis müsse mitgebracht sowie ein gültiger Ausweis vorlegt werden.

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