Volksbegehren:Gerichtshof muss über Rad-Volksbegehren entscheiden

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Vertreter des Bündnisses "Radentscheid Bayern" haben ausreichend Unterschriften gesammelt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Staatsregierung wehrt sich gegen die Initiative - aus Kostengründen. Die Unterstützer des Entscheids halten die genannten Zahlen jedoch für zu hoch. In Juni gibt der VGH seinen Beschluss bekannt.

Von Bianca Dimarsico

Genügend Unterstützer hat das Rad-Volksbegehren schon, die Initiatoren haben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt und beim Innenministerium eingereicht. Das jedoch hält das Volksbegehren für unzulässig, weshalb am Mittwoch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) verhandelt wurde. Größter Streitpunkt war die Frage, ob der Gesetzesentwurf in den Haushalt eingreift - und dadurch unzulässig ist, da die Budgethoheit beim Landtag liegt.

Zwei Zahlen standen zu Beginn im Raum. Zum einen 350 Millionen Euro. Das seien laut den Vertretern der Staatsregierung die jährlichen Kosten, sollte der Gesetzesvorschlag durchgehen. Das mache etwa 0,5 Prozent des Haushalts von 71 Milliarden aus. Ziel der Initiatoren ist etwa der Neubau, Um- und Ausbau von Radwegen. Die Vertreter des Volksbegehrens jedoch sprechen von 37,5 Millionen Euro, die als vorläufige Kosten anfallen.

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Welche Zahl stimmt, brachte die Verhandlung nicht ans Licht. Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens, kritisierte, dass bei der Berechnung der Staatsregierung nur die Kosten, aber kein Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt wurde. Das Gesetz greife auch deshalb nicht in den Staatshaushalt ein, da ein Teil der Ausgaben durch Fördermittel vom Bund erstattet oder von einzelnen Kommunen selbst getragen wird. "Die Rechnung des Innenministeriums ist extra hoch", befand sie. Ihr Anwalt Christian Mayer bezeichnete die Anforderungen an das Volksbegehren als überzogen. "Jede der Kostenmaßnahme wurde mit den maximalen Kosten berechnet. Alle Regelvorschläge wurden als verpflichtend ausgelegt", sagte Mayer. Die Initiative sei vonseiten der Staatsregierung missinterpretiert.

Volkhard Spilarewicz, der Vertreter des Innenministeriums, widersprach dem. "Wer das Radgesetz liest, kann nicht wissen, dass es sich nur um unverbindliche Vorschläge handelt", sagte er. Und auch Kosten von 37,5 Millionen Euro seien für den Haushalt relevant. Der CSU-Abgeordnete Josef Schmid pflichtete dem als Vertreter des Landtags bei und bezeichnete das Haushaltsrecht als "das vornehmste Recht".

Der Verfassungsgerichtshof wird am Mittwoch, den 7. Juni, seine Entscheidung verkünden.

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