Innenminister Herrmann:Kommunen müssen "Querdenker"-Spaziergänge nicht dulden

Menschen demonstrieren gegen die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung und gegen eine Impfflicht. (Foto: imago images/Wolfgang Maria Webe)

Städte und Gemeinden können mittels Allgemeinverfügungen Vorgaben für Protestveranstaltungen erlassen.

Bayerns Städte und Gemeinden müssen laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht hinnehmen, wenn sich "Querdenker" mit Spaziergängen den Regelungen des Versammlungsrechtes entziehen wollen. Selbstverständlich gehöre es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. "Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen", sagte der Herrmann.

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Das Innenministerium informierte die Kreisverwaltungsbehörden darüber, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemeinverfügung für konkrete Versammlungen - als solche gelten die Spaziergänge - Beschränkungen erlassen können. Wenn die Teilnehmer gegen die Anordnungen verstoßen, müssten sie mit Geldbußen rechnen.

Die Behörden seien sensibilisiert, solche Versammlungsbeschränkungen - wie sie etwa im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden - zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der "Querdenker"-Szene gibt, sagte Herrmann. Die Gemeinden könnten mit der Allgemeinverfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Maskenpflicht oder den Einsatz von Ordnern. Als Beispiel nannte der Minister die offensichtlich geplanten "Querdenker"-Spaziergänge in München in der kommenden Woche.

Herrmann kündigte mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: "Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen." Am Mittwoch hatten sich in München etwa 5000 Menschen zu einem Corona-Protestzug zusammengetan, der teilweise gewalttätig verlief. Die Beamten setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein, elf Personen wurden vorläufig festgenommen.

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