Gesundheitspolitik:In Bayern fällt die letzte Corona-Regel

Gesundheitspolitik: Die bisherige FFP2-Maskenpflicht in manchen Bereichen ist von Samstag, 8. April, an Geschichte.

Die bisherige FFP2-Maskenpflicht in manchen Bereichen ist von Samstag, 8. April, an Geschichte.

(Foto: Frank Hoermann/imago images/Sven Simon)

Zuletzt galt nur noch in wenigen Einrichtungen für manche Menschen eine Maskenpflicht. Nun aber sind alle Vorschriften Geschichte.

Von Kassian Stroh

In Bayern ist die allerletzte Corona-Einschränkung gefallen: Die bisherige FFP2-Maskenpflicht in manchen Bereichen ist seit Samstag, 8. April, Geschichte. Zuletzt galt sie noch für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arztpraxen und Tageskliniken. Der Freistaat Bayern hat seine eigenen Corona-Regeln schon seit Längerem Schritt für Schritt abgeschafft. Die Maskenpflicht stand noch im Infektionsschutzgesetz des Bundes, lief aber am Abend des 7. April aus.

Wo gilt eine Maskenpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Maskenpflicht nun nirgendwo mehr, auch nicht mehr in Gesundheitseinrichtungen und Heimen. Diesen bleibt aufgrund ihres Hausrechts aber weiter die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen eine Maske zu verlangen - etwa im Krankenhaus auf einer Station mit Krebskranken. Und natürlich darf jeder, der möchte, weiterhin eine Maske tragen.

Wo muss man einen Corona-Test vorlegen?

Nirgendwo mehr. Die Testpflicht in Krankenhäusern, stationären Reha-Einrichtungen sowie Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen ist zum 1. März gestrichen worden.

Was muss man bei einem positiven Corona-Test tun?

Nichts Spezielles mehr. Covid-19-Kranken wird empfohlen, zu Hause bleiben oder zumindest eine Maske zu tragen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die frühere Pflicht, daheim zu bleiben und sich zu isolieren, gilt aber nicht mehr - genauso wenig wie eine Maskenpflicht. Die bisherige Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums mit den Vorschriften für Corona-Kranke ist Ende Februar ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Was gilt in Schulen und Kitas sowie am Arbeitsplatz?

Für Schulen gibt es keine Sonderregeln, auch nicht für Kindergärten, Krippen oder Horte. Regelungen wie die Masken- oder die Testpflicht dort sind längst abgeschafft worden - genauso wie alle speziellen Vorgaben für Betriebe.

Was gilt bei der Einreise?

In Bayern gelten bei einer Einreise dieselben Bestimmungen wie bundesweit - also derzeit keine Einschränkungen. Zwar muss sich anmelden und unter Umständen in Quarantäne begeben, wer aus einem sogenannten Virusvariantengebiet einreist. Solche gibt es aktuell aber keine, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt.

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