Gesundheit in Bayern:Von der Cannabis-Amnestie profitieren Wiederholungstäter

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Seit der Legalisierung von Cannabis profitieren auch in Bayern Häftlinge von der Amnestieregelung. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nach der Legalisierung des Rauschmittels wurden bereits 24 Häftlinge aus bayerischen Gefängnissen entlassen. Und weitere könnten folgen.

Von Clemens Sarholz

In Bayern sind zum 1. April 24 Häftlinge freigelassen worden. Das hat das Landesjustizministerium mitgeteilt. Grund dafür ist die Amnestieregelung des neuen Cannabisgesetzes. Es profitieren vor allem Wiederholungstäter, die mehrmals mit geringen Mengen Cannabis erwischt worden waren. Insgesamt wird in Bayern bei 29 000 Fällen geprüft, ob die Vollstreckung eines Urteils gestoppt werden muss.

Wenn das der Fall ist, könnten außerdem die entsprechenden Einträge aus den Führungszeugnissen verschwinden. Denn Betroffene haben das Recht, die Löschung aus dem Bundeszentralregister zu beantragen.

Ferner müssen in Zukunft Straßenverkehrsdelikte neu verhandelt werden. In der Rechtssprechung hat sich der Wert von einem Nanogramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum durchgesetzt. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch eine Konzentration von 3,5 Nanogramm als neuen Grenzwert vorgeschlagen. Wer Sanktionen, wie eine medizinisch psychologische Untersuchung zu befürchten hat, weil er mit drei Nanogramm Milliliter Blutserum am Steuer erwischt worden ist, könnte in Zukunft von der Amnestieregelung ebenso profitieren. Bisher gibt es allerdings noch keine Einigung auf einen neuen Grenzwert.

Kompliziert kann es zukünftig bei sogenannten Neufestsetzungsverfahren werden. In denen wird verhandelt, ob ein neues Strafmaß, nach den neuen Spielregeln des Cannabisgesetzes, verhängt werden muss. Bei sogenannten Mischfällen, bei denen nicht nur Taten verfolgt wurden, die jetzt nicht mehr strafbar sind, sondern auch Taten, wie Drogenhandel, müssen Gerichte gegebenenfalls das Entlassungsdatum von Verurteilten vorverlegen, wie das Justizministerium mitteilt. Daher könne es in Zukunft zu weiteren Haftentlassungen kommen, erklärt ein Sprecher. Ein zügiger Abschluss dieser "Neufestsetzungsverfahren" sei erforderlich, um zu vermeiden, dass Inhaftierte länger im Gefängnis bleiben, als dies die neu festgesetzte Strafe erfordert.

Unterdessen verhaftete die Polizei am Mittwoch im Landkreis Altötting einen 19-Jährigen als mutmaßlichen Drogendealer, wie die Beamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd berichteten. Gegen ihn liege ein Haftbefehl vor, er werde nun der Ermittlungsrichterin vorgeführt. Die Beamten durchsuchten zudem mehrere Wohnungen und Räumlichkeiten im Umfeld des Beschuldigten in einer Gemeinde im Landkreis. Dabei konnten knapp zwei Kilo Marihuana, mehrere Tausend Euro Bargeld, mehrere Waffen sowie umfangreiche Gegenstände zum Rauschgifthandel sichergestellt werden.

Den Ausgang nahmen die Ermittlungen im Dezember 2023. Damals war den Angaben zufolge in einem Waldstück ein verschlossener Tresor entdeckt worden. Darin fanden sich neben zwei Kilogramm Marihuana und Utensilien für den Rauschgifthandel auch eine Schreckschusspistole. Die Ermittler leiteten ein Verfahren wegen Verdachts auf bewaffneten Cannabishandel ein. Im Zuge der Ermittlungen geriet der 19-Jährige ins Visier der Kriminalpolizisten. Da sich die Hinweise verdichteten, dass der Heranwachsende Mann fortwährend im Landkreis gewerbsmäßig mit Cannabis Handel betrieb, erging Haftbefehl. Auch der Verkauf von nicht geringen Mengen Kokain steht laut Polizei im Raum.

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