Bamberg:Strafbefehl gegen Oberbürgermeister Starke

Der Blick über Bamberg. (Foto: dpa)

Der Politiker habe Dienstgeheimnisse verletzt. Er "entschuldige" sich dafür - und legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Strafbefehl wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen den Oberbürgermeister von Bamberg, Andreas Starke (SPD), erlassen. Das hat der Rathauschef am Donnerstagabend selbst bekannt gemacht. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen habe er umgehend Einspruch eingelegt, erklärte der OB.

Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft Coburg. Der OB hatte im Kommunalwahlkampf 2020 wahlberechtigte Bürger in ihrer Muttersprache angeschrieben - nachdem von der zuständigen Meldebehörde förmlich angefragte Daten übermittelt worden waren. Dies wurde nun als ein Verstoß gegen das Meldegesetz gewertet.

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Das Bamberger Ordnungsamt hatte die Adressdaten samt Staatsangehörigkeit herausgegeben. Zwar ist die Herausgabe solcher Adressdaten an politische Parteien als Wahlwerbung grundsätzlich erlaubt. Nicht zulässig ist jedoch die Weitergabe des Merkmals "Staatsangehörigkeit". Dass dies übersehen worden sei, räumt OB Starke nun ein.

Als Dienstherr der Stadtverwaltung bedauere er diesen Fehler sehr, erklärt der OB. Er "entschuldige" sich auch dafür und werde Sorge dafür tragen, dass dergleichen in Zukunft nicht erneut passiere. Trotzdem hat Starke eigenen Angaben zufolge umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Als vorbestraft würde er erst ab 91 Tagessätzen gelten.

© SZ vom 08.01.2021 / PRZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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