Zur besseren Vereinbarkeit mit familiären Pflichten sollen Kommunen künftig ihren ehrenamtlichen Politikern mandatsbedingte Kosten zur Betreuung von Angehörigen erstatten. "Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen. Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München. Dazu gehöre etwa, dass Kommunen ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können - sofern dies seitens der Kommune gewünscht ist -, eine Verpflichtung soll es nicht geben.
Bisher dürfen Kommunen Mandatsträgern derartige Entschädigungen wie die Kosten eines Babysitters nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Diese soll aber, so Herrmann, vom 1. Januar 2024 an mit der Novelle des Kommunalrechts geschaffen werden. "Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat", sagte Herrmann, der an die Kommunen appellierte, diese Möglichkeit als Ermunterung zu begreifen.