Augsburg:"Prinz Protz" erzielt Teilerfolg vor Gericht

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Staatsanwaltschaft und Landgericht in Augsburg befürchten, dass sich Marcus Eberhardt alias Marcus von Anhalt nun ins Ausland absetzt. (Foto: K.-J. Hildenbrand/dpa)

Sein Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Das Gefängnis durfte Marcus von Anhalt allerdings noch nicht verlassen - erst muss er alle Ausweise abgeben.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Das Tauziehen zwischen Marcus Eberhardt alias Marcus von Anhalt und der Augsburger Justiz wird mit ungebremster Energie fortgesetzt, dabei ist dem prominenten Bordellbesitzer ("Prinz Protz") ein Teilerfolg gelungen: Der Haftbefehl wurde gegen eine Kaution von 200 000 Euro außer Vollzug gesetzt.

Dennoch durfte der 49-Jährige die Justizvollzugsanstalt Gablingen auch am Mittwoch nicht verlassen. Die zuständige Richterin am Landgericht Augsburg fordert nach Angaben von Anhalts Anwälten die Vorlage eines dritten Reisepasses. Dieser existiere aber nicht.

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Insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro hat der Party-Prinz und Bordellbesitzer am Fiskus vorbei in die eigene Tasche schleusen wollen. Doch auch am zweiten Verhandlungstag verwechselt Marcus von Anhalt den Gerichtssaal mit einer Showbühne.

Von Korbinian Eisenberger

Anhalts Anwälte hatten beim Oberlandesgericht München Haftbeschwerde eingereicht, dieser hat der 3. Strafsenat stattgegeben. Nach Angaben einer OLG-Sprecherin haben die Richter die Fluchtgefahr als "erheblich reduziert" erachtet, weil Anhalt von einer vierjährigen Haftstrafe bereits zwei Jahre in U-Haft abgesessen habe.

Luxus-Autos als Betriebskosten

Als Auflage muss der gelernte Metzger sämtliche Ausweispapiere hinterlegen und 200 000 Euro Kaution zahlen. Die Begeisterung bei Staatsanwaltschaft und Landgericht hält sich in Grenzen. Sie befürchten, dass sich Anhalt ins Ausland absetzt.

Eigentlich muss er am 17. Mai vor dem Landgericht auf der Anklagebank Platz nehmen, wenn der Steuerstrafprozess gegen ihn wieder aufgenommen wird. Er war 2015 wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Luxus-Autos als Betriebskosten abgesetzt hatte.

Doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im März auf. Deshalb muss nun neu verhandelt werden, allerdings nicht über die Verurteilung als solche, sondern nur über die Strafhöhe. Dem BGH war diese zu hoch, weil bei den Fahrzeugen ein betrieblicher Anteil berücksichtigt werden müsse.

Erst Mitte April hatte der Adoptiv-Sohn von Frédéric von Anhalt und Zsa Zsa Gabor in einem anderen Verfahren recht bekommen: Das Amtsgericht Augsburg hatte ihn wegen Beleidigung eines Staatsanwaltes zu einer Geldstrafe verurteilt, dieses Urteil hob das Landgericht auf.

© SZ vom 28.04.2016 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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